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Pressemitteilung Walter H. 10

Landgericht lehnt weitere Unterbringung von Walter H. ab

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat heute in dem Therapieunterbringungsverfahren betreffend Herrn Walter H. beschlossen, dass der Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Unterbringung des Betroffenen zu verlängern bzw. anzuordnen, zurückgewiesen wird. Die Kammer begründet dies mit den erhöhten Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Juli 2013 – 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 – an eine Therapieunterbringung stellt. Danach kann eine Therapieunterbringung nur dann angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist. Auf der Grundlage der Ausführungen des medizinischen Sachverständigen sieht die Kammer diese Voraussetzungen hier nicht als gegeben an.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer 2-Wochen-Frist Beschwerde zum Saarländischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

Beschluss vom 29.08.2013 – 5 O 59/11 Th

Saarbrücken, den 29.08.2013

 

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