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Pressemitteilung Til Schweiger

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts (Az.: 4 O 328/17) hat heute über einen Antrag auf Er-lass einer einstweiligen Verfügung gegen den Schauspieler, Regisseur und Drehbuchautor Til Schweiger (Antragsgegner) verhandelt. Die Antragstellerin des Verfahrens hatte den Antragsgegner nach der Bundestagswahl in einer privaten Nachricht gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, nachdem er vor der Bundestagswahl angekündigt haben soll, dass er bei einem Einzug der AfD in den Bundestag Deutschland verlassen wolle. Der Antragsgegner, der behauptet, eine solche Äußerung niemals gemacht zu haben, veröffentlichte diese Nachricht über seine Facebook-Seite. Die Kommunikation war Gegenstand medialer Berichterstattung. Die Antragstellerin fühlt sich durch das Veröffentlichen ihrer privaten Nachricht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrt Unterlassung. Der Antragsgegner hat die Auffassung vertreten, eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts liege nicht vor, weil die Antragstellerin selbst in die Öffentlichkeit gegangen sei, insbesondere ihren Post unter voller Namensnennung und Angabe ihres Wohnorts verbreitet habe. Die Antragstellerin könne auch keine Unterlassung mehr verlangen, nachdem sie im Nachhinein sogar an einer Veröffentlichung des Vorgangs in der Bild-Zeitung mitgewirkt habe. Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass der Erfolg des Unterlassungsantrags maßgeblich von einer Güterabwägung abhänge, über die die Kammer abschließend beraten müsse.

Die Kammer hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Donnerstag, den 23. November 2017, 9.00 Uhr, Saal 17 Landgericht Saarbrücken Nebengebäude.

Über das Ergebnis des Verkündungstermins wird zeitnah berichtet.

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