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Landgericht Saarbrücken verhandelt über einstweilige Verfügung gegen Til Schweiger

Am Freitag, 17.11.2017, 12.00 Uhr (Saal 218 Nebengebäude) verhandelt die 4. Zivilkammer des Landgerichts über einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den deutschen Schauspieler und Regisseur Til Schweiger (Antragsgegner). Die Antragstellerin des Verfahrens hatte den Antragsgegner nach der Bundestagswahl über Facebook gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, nachdem er vor der Bundestagswahl angekündigt haben soll, dass er bei einem Einzug der AfD in den Bundestag Deutschland verlassen wolle. Der Antragsgegner veröffentlichte diese Nachricht über seine Facebook-Seite und antwortete der Antragstellerin zugleich in einer anzüglichen Ausdrucksweise. Die Kommunikation war Gegenstand von Berichten u.a. in bild-online und huffpost-online. Die Antragstellerin sieht sich durch das Verhalten des Antragsgegners in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrt Unterlassung. Sie ist der Auffassung, dass der Antragsgegner nicht berechtigt war, ihre Nachricht zu veröffentlichen. Die Kammer hat zum Termin das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Der Antragsgegner wird zu dem Termin nicht persönlich erscheinen, sondern von der in § 141 Abs. 3 der Zivilprozessordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, sich durch seine Rechtsanwälte vertreten zu lassen.

Auf Anordnung des Vorsitzenden der 4. Zivilkammer wird der Termin in Saal 1 des Landgerichts (Hauptgebäude) stattfinden.