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Landgericht Saarbrücken führt französischsprachige Kammern für Zivil- und Handelssachen ein

Seit dem 1. Januar 2019 können internationale Zivil- und Handelsstreitigkeiten vor dem Landgericht Saarbrücken auch auf Französisch verhandelt werden. Das Präsidium des Gerichts hat hierzu die Einrichtung einer besonderen Zivilkammer und einer besonderen Kammer für Handelssachen beschlossen, die mit Richterinnen und Richtern besetzt sind, die über besondere Kenntnisse der französischen Sprache verfügen und die eine mündliche Verhandlung in französischer Sprache leiten können. Französischsprachige Parteien erhalten damit die Möglichkeit, grenzüberschreitende Prozesse vor dem Landgericht ohne Sprachbarriere zu betreiben, soweit es das derzeit geltende Recht zulässt. Das Landgericht Saarbrücken will mit diesem Schritt nicht nur einen Anreiz zur Wahl des Gerichtsstands Saarbrücken im internationalen Rechtsverkehr geben und damit den Gerichtsstandort Saarbrücken stärken, sondern auch der besonderen Bedeutung der vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen zum Nachbarland Frankreich Rechnung tragen.

i.A. gez. Dr. Wern