| Landesbetrieb für Straßenbau | Verkehrsplanung

Recht und Compliance

Der Fachbereich Recht und Compliance kümmert sich um sämtliche rechtlichen Fragestellungen, die im LfS als handelndes Organ des Baulastträgers (Bundesrepublik Deutschland, Saarland) sowie als Eigentümer von Bundes- und Landstraßen entstehen.

Die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Baulast sind äußerst vielfältig und reichen über Planung und Bau bis hin zur Unterhaltung des klassifizierten Straßennetzes. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit bildet hierbei die Klärung von Zuständigkeits- und Kostentragungsfragen sowie der Abschluss von Vereinbarungen sowohl mit anderen öffentlichen Institutionen (z.B. Kommunen, Versorgungsträger) wie auch mit privaten Dritten (z.B. Deutsche Bahn, Straßenanliegern usw.).

Ferner obliegt dem Fachbereich die Bearbeitung schadenersatzrechtlicher Vorgänge, wenn der LfS wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht auf Bundes- und Landstraßen in Anspruch genommen wird oder wenn ein Dritter die Straße oder Straßeneinrichtungen schädigt.

Zudem kümmert er sich um Erwerb und Veräußerung von Straßengrundstücken sowie um die Verwaltung derselben einschließlich Eintragung und Löschung von Grunddienstbarkeiten, Vermietung und Verpachtung.

Neben diesem operativen Geschäft fällt dem Fachbereich auch eine strategische Aufgabe zu. So wird im Rahmen der Compliance das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln nicht nur sichergestellt, sondern auch stetig optimiert und an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Auch die Einhaltung der Datenschutzregeln sowie die Korruptionsprävention obliegen dem Fachbereich.

Der Fachbereich versteht sich insbesondere auch als Dienstleister für alle Fachbereiche und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus bei rechtlichen Fragestellungen des täglichen Dienstgeschäftes und versucht sowohl intern als auch nach außen gerichtet im Umgang mit Dritten interessengerechte, praktikable und rechtlich vertretbare Lösungen zu finden.