Landesbetrieb für Straßenbau | Verkehr

Lärmschutz

Schall? Lärm? Lärmvorsorge? Lärmsanierung? Aktiver und passiver Lärmschutz?
 Schall entsteht durch Schwingungen einer Schallquelle (z. B. Stimmbänder oder Lautsprechermembran). Von Lärm wird gesprochen, wenn Schall als störend oder belästigend empfunden wird oder gar eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Lärm ist somit kein physikalischer, sondern ein subjektiver Begriff, für die Bewertung von Schall als Lärm sind die Betroffenen maßgebend.

Die sogenannte A-Bewertung berücksichtigt die Besonderheit, dass das menschliche Ohr auf niedrige Frequenzen, also auf tiefe Töne, weniger empfindlich reagiert als auf hohe. Beurteilungspegel werden deshalb grundsätzlich in A-bewerteten Schallpegeln angegeben. Ihre Einheit ist das Dezibel(A) bzw. das dB(A), ein logarithmisches Maß, was bedeutet, dass eine Verdopplung der Schallquellen, in diesem Fall der Kraftfahrzeuge, eine Erhöhung des Beurteilungspegels um 3 dB(A) bewirkt. Umgekehrt führt eine Halbierung der Anzahl der Kfz zu einer Minderung um 3 dB(A). Hierzu ist anzumerken, dass Veränderungen von Verkehrsgeräuschen um 3 dB(A) vom menschlichen Gehör eben noch wahrgenommen werden. Erst eine Pegelverringerung um 10 dB(A) empfindet der Mensch als Halbierung der Lautstärke. Unter Emission versteht man das von einer Schallquelle abgestrahlte Geräusch. Die Schallquelle befindet sich am Emissionsort. Der Schallpegel, der z. B. die Schallquelle „Straßenverkehr“ beschreibt, heißt Emissionspegel.Immission ist das bei einem Empfänger – das kann das menschliche Ohr aber auch ein Mikrophon sein – ankommende Geräusch. Den Standpunkt des Empfängers bezeichnet man als Immissionsort. Der Schallpegel wird Immissionspegel genannt. Immissionspegel des Straßenverkehrs sind Beurteilungspegel.

Lärmschutzmaßnahmen

Aufgabe des Landesbetriebes für Straßenbau ist die Verminderung des Lärms auf dem Ausbreitungsweg, d. h. auf seinem Weg von der Schallquelle zum Empfänger. Hierbei wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden. Aktiv nennt man Lärmschutzmaßnahmen an den Verkehrswegen. Dazu gehört auch eine den Lärm berücksichtigende Planung im Zuge eines Straßenneubaus, beispielsweise durch die Wahl eines möglichst großen Abstandes zwischen Verkehrsweg und schutzbedürftiger Bebauung. Normalerweise ist bei aktivem Lärmschutz jedoch der Bau von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen gemeint. In günstigen Fällen können so Pegelminderungen von 10 bis 15 dB(A) erzielt werden. Auch der Einbau lärmmindernder Straßenoberflächen zählt zum aktiven Lärmschutz.  Passive Lärmschutzmaßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden. Hierzu zählen Schallschutzfenster und –türen sowie schallgedämmte Zwangsbelüftung, außerdem noch Verstärkungen an Außenwänden und Dächern. Je nach Konstruktionsart lassen sich mit Schallschutzfenster Pegelminderungen bis zu 50 dB(A) erreichen. Die Dämmwirkung von Wänden liegt in der Regel beträchtlich über 50 dB(A).

Berechnung des Beurteilungspegels

Es gibt eine Reihe von Einflussgrößen, die den Beurteilungspegel des Verkehrslärms bestimmen. Diese Größen wurden in einer Vielzahl von umfassenden Schallpegel-Messkampagnen ermittelt und die Ergebnisse in Rechenmodelle umgesetzt. Sie sind durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) eingeführt worden und werden in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) näher beschrieben.