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Finanzen

Als Landesbetrieb im Sinne des § 26 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) agiert der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) im Bereich des Landeshaushalts nach kaufmännischen Prinzipien und muss Jahresabschlüsse gemäß Handelsrecht erstellen.

Die Verantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung liegt beim Fachbereich Finanzen und erfolgt gemäß den Bedingungen des Wirtschaftsplans, der Bestandteil des Haushaltsplans des Saarlandes ist und in Aufwand und Ertrag ausgeglichen sein muss. Die Buchführung erfolgt nach den Standards der doppelten Buchführung (Doppik), während die Finanzmittelbewirtschaftung für die betreuten Bundesstraßen nach den Bestimmungen der öffentlichen Haushaltswirtschaft (Kameralistik) abläuft.

Neben der strikten Trennung von Bundes- und Landeshaushalt bringt besonders die finanzielle Abwicklung von Infrastrukturmaßnahmen spezifische Aufgaben mit sich, die in einem üblichen Verwaltungshaushalt nicht auftreten. Diese umfassen u. a. die kontinuierliche Abstimmung der Bauprogramme aus haushälterischer Sicht, die Erstellung von kurz-, mittel- und langfristigen Ausgabe- und Finanzierungsprognosen sowie die finanztechnische Begleitung der einzelnen Baumaßnahmen (sog. Baufortschrittsentwicklung).

Zu den wichtigsten Aufgaben des Fachbereichs zählen:

Abwicklung des Bundes- und Landeshaushalts

  • Haushaltsplanung (Aufstellung der Voranschläge einschließlich Ergänzungen und Nachträgen und der Finanzplanung, Haushaltskonsolidierung)
  • Überwachung und Einhaltung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Bestimmungen der Haushaltsordnungen und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  • Haushaltsvollzug (Bewirtschaftung und Verteilung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen), Beiträge zur Haushaltsrechnung
  • Zentrales Finanz- und Rechnungswesen (einschließlich Nebenbuchhaltungen)

Bilanzierung und Jahresabschluss

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht für große Kapitalgesellschaften auf Grundlage der §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Bewertung und Fortschreibung des Geschäfts- und Infrastrukturvermögens des Landes
  • Organisation von Inventuren und Verarbeitung von Inventurdaten
  • Nachweisung und Bewertung des Vorratsvermögens
  • Internes Kontrollsystem (Erarbeitung von Standards organisatorischer und systemtechnischer Art mit Sollvorgaben, Prozessen und Routinen, Durchführung von präventiven und detektiven Kontrollen zur Verhinderung und Auslassung bzw. zur Aufdeckung und Korrektur von Fehlern)

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des KLR-Systems
  • KLR-Betrieb (Betreuung der KLR-Anwender und des KLR-Systems)
  • Reporting und Kennzahlen
  • Haushalterische Bewertung der Bauprogrammplanung

Finanz- und Investitionscontrolling

  • Überwachung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzsituation
  • Beurteilung und Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren für Investitionsentscheidungen
  • Kontinuierliche Überprüfung von Investitionsvorschlägen und –entscheidungen (Durchführung von Schwachstellenanalysen, Abweichungsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) für Anpassungs- und Folgeentscheidungen
  • Prüfung der Investitionsvorschläge auf Realisierbarkeit und Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorgaben
  • Operative Budgetierung (Aufstellung, Vorgabe und Kontrolle von Budgets, Durchführung von Soll-Ist-Vergleichen)

Steuern

  • Klärung von Anwendungsfragen steuerlich relevanter Sachverhalte, insbesondere Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)