Wichtige Fragen zum Winterdienst
Wir haben hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt und beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Winterdienst.
Für die beginnende Winterperiode ist der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gut gerüstet. Dass dies von hoher Priorität ist, ist dem Umstand geschuldet, dass eine reibungslos funktionierende Volkswirtschaft in der Bundesrepublik, bei der rund 92 Prozent des motorisierten Individualverkehrs und rund 80 Prozent des Güterfernverkehrs auf den Autobahnen und Bundes- und Landstraßen abgewickelt werden, darauf angewiesen ist, dass Mobilität Tag und Nacht gewährleistet wird.
Wichtig zu wissen:
- Innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind die Städte und Gemeinden selbst für den Winterdienst verantwortlich. Der LfS unterstützt die Kommunen beim Räumen und Streuen auf den Bundes- und Landstraßen.
- Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger/-innen zuständig. Dies ist durch das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), das Saarländische Straßengesetz (StrG) und die Satzungen der jeweiligen Kommune geregelt.
- Der anfallende Schnee darf grundsätzlich nicht in den öffentlichen Straßenraum verbracht werden, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
In welcher Reihenfolge erfolgt der Winterdienst durch den LfS?
- Grundsätzlich werden die Routen der jeweiligen Winterdienst-Einsätze mit Blick auf die Bedeutung der zu unterhaltenden Straßen optimiert. So haben beispielsweise stark befahrene Bundesstraßen eine höhere Priorität als abseitsgelegene Landesstraßen. Ermittelt/berechnet wurden die Routen (mit einer speziellen Software) von einem Ingenieurbüro anhand objektiver (fachlicher und wirtschaftlicher) Kriterien.
- Aktuell bleiben Geh- und Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes für Straßenbau bei der Einsatzplanung aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und fehlender technischer Ausstattung unberücksichtigt bzw. werden nachrangig betreut. Zukünftig (voraussichtlich ab dem Winter 2024/2025) werden Radwege entsprechend ihrer Bedeutung in den Winterdienst integriert. Diesbezügliche Planungen und Untersuchungen wurden bereits begonnen bzw. in die Wege geleitet.
- Grundsätzlich gilt daher, dass Radfahrende wie alle Verkehrsteilnehmende ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen müssen. „Wenn Radwege objektiv unbenutzbar sind, wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. In diesem Fall dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn oder den Gehweg ausweichen“ [vgl. Wichmann, Manfred (2018): Straßenreinigung und Winterdienst in der Kommunalen Praxis. 8.neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin.].
Erfolgt Winterdienst auf Radwegen?
Aktuell findet ein Winterdienst auf Geh- und Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und fehlender technischer Ausstattung nur eingeschränkt statt.
Zukünftig (voraussichtlich ab dem Winter 2023/2024) werden Radwege entsprechend ihrer Bedeutung in den Winterdienst integriert. Diesbezügliche Planungen und Untersuchungen wurden bereits begonnen bzw. in die Wege geleitet. Grundsätzlich gilt daher, dass Radfahrende wie alle Verkehrsteilnehmende ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen an passen müssen. „Wenn Radwege objektiv unbenutzbar sind, wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. In diesem Fall dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn oder den Gehweg ausweichen“ [vgl. Wichmann, Manfred (2018): Straßenreinigung und Winterdienst in der Kommunalen Praxis. 8.neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin.].
Wie erkennt der LfS, dass ein Winterdiensteinsatz notwendig ist?
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass es bei starkem Schneefall oder plötzlicher Glätte zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Früherkennung der Wetterentwicklung spielt daher eine große Rolle. Entscheidungshilfen, ob ein Streueinsatz erfolgt oder nicht, sind die seit 1993 vom Deutschen Wetterdienst im Zuge des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems (SWIS) übermittelten Wetterdaten. SWIS informiert die Meistereien permanent über die Straßenzustände und Wetterprognosen der kommenden 24 Stunden (Kurzzeitprognose) und der kommenden 10 Tage (Langzeitprognose). Die stundengenaue Vorhersage macht einen vorbeugenden Streueinsatz möglich.
Einen wesentlichen Beitrag zur potenziellen Früherkennung der winterlichen Straßenzustände bilden die auf den saarländischen Bundes- und Landstraßen an exponierten Stellen installierten Messstellen der Glatteisfrühwarnanlage. Hiervon stehen acht Stück an Bundesstraßen und acht Stück an Landstraßen zur Verfügung.
Die in die Fahrbahnen eingelassenen Sensoren registrieren die aktuelle Lufttemperatur und die Temperatur der Fahrbahndecke. Niederschläge werden unterschieden nach Regen, Schnee oder Eisregen. Die in die Meistereien übertragenen Daten sind eine wertvolle Grundlage für die Entscheidung des für den Winterdienst verantwortlichen Mitarbeiters, einen Streueinsatz anzuordnen. Neben allen technischen Hilfsmitteln bleibt jedoch die eigene Beobachtung des Wettergeschehens durch nächtliche Kontrollfahrten unerlässlich.
Was bedeutet Feuchtsalzstreuung?
Bei der Feuchtsalzstreuung (FS 30) kommt ein Gemisch von 70 % Trockensalz (mit NaCl Gehalt mind. 96 % tauwirksamen Bestandteilen) und 30 % Natrium-Chlorid-Sole (20%-Lösung) zum Einsatz. Das Verfahren ist geeignet für Temperaturen von bis zu –21°C.
Wesentliche Vorteile der Feuchtsalzstreuung sind:
- Verringerung der Wegverluste gegenüber Trockensalzstreuung
- Gleichmäßiges und genaueres Streubild
- Reduzierung der auszubringenden Menge
- Verbesserung der Haftfähigkeit des Salzes auf der Fahrbahn
- Wesentliche Reduzierung des Streusalzverbrauches gegenüber Trockensalzstreuung
Was bedeutet der Einsatz der sogenannten Sole?
Die dafür geeigneten Fahrzeuge sprühen eine Natriumchlorid-Sole auf die Fahrbahn. Diese Sole wird in eigens errichteten Mischanlagen selbst hergestellt. Zur Herstellung werden lediglich Trockensalz und Wasser benötigt. Die Einsatzgrenze liegt für 20% Sole theoretisch bei ca. -17,7 °C. In der Praxis hat dies, beispielsweise bei Reifglätte (0,02 mm Wasserfilm und Ausbringung von 15 g/m²), eine Wirksamkeit bis lediglich ca. -4,4 °C (Eutektischer Punkt) zur Folge.
Vorteile des Soleeinsatzes gegenüber der Feuchtsalzstreuung sind:
- Geringerer Salzverbrauch
- Durch die längere Liegezeit weniger Einsätze
- Durch die hohe Reichweite weniger Personal- und Fahrzeugkosten
- Steigerung der Verkehrssicherheit
- Schutz der Umwelt durch Einsparung von Salz, Diesel und CO2
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