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Update: Beseitigung von Unwetterschäden

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) konnte seit Pfingsten den Großteil der 62 Land- und Bundesstraßen, die infolge des Unwetters vom 17. Mai 2024 von Sicherungsmaßnahmen betroffen waren, wieder öffnen.

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) konnte seit Pfingsten den Großteil der 62 Land- und Bundesstraßen, die infolge des Unwetters vom 17. Mai 2024 von Sicherungsmaßnahmen betroffen waren, wieder öffnen. Die enormen Regenmassen hatten landesweit allein zu 47 Überflutungen und 15 Hangrutschen geführt. Nach der Reinigung der betroffenen Streckenabschnitte und der Aufnahme der Schäden war in zahlreichen Fällen eine Behebung möglich. Derzeit erfolgen zudem Bankettsanierungen, Spül-, Film sowie Reinigungsarbeiten an Kanälen und Schächten auf zahlreichen Strecken, da einige Kanäle verstopft oder beschädigt sind. Zentrale Entwässerungseinrichtungen (insbesondere Durchlässe) werden erneuert. Insgesamt konnten mittlerweile 55 der betroffenen Straßen bzw. Abschnitte nach Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wieder freigegeben werden.

Hochwasser Sperrung Ottweiler BW Hochwasser Sperrung Ottweiler BW
Hochwasser Sperrung Ottweiler BW Foto: Daniel Bittner/MUKMAV

Zugleich sind auf einigen Strecken immense Schäden entstanden, deren Behebung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Hierzu zählen insbesondere Schäden wie jener an der L 108 („Staffel“), wo es zu einem Hangrutsch kam, Teile des Asphalts unterspült sind und die Fahrbahn nicht mehr trägt. In solchen Fällen sind zur Stabilisierung aufwändige Straßenbauarbeiten notwendig, die an der L 108 durch die Hanglage zusätzlich erschwert werden. Auch auf anderen Strecken des Landes sind Teile der Fahrbahn ein- oder weggebrochen und Schäden entstanden, die zwingend gutachterliche Untersuchungen und weitere bauliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Von den insgesamt 62 betroffenen Straßen sind aktuell (Stand: 09.07.24, 15:25 Uhr) noch in 7 Fällen weitere und gegebenenfalls längerfristige Maßnahmen erforderlich. Ein Zeitraum für damit verbundenen Sperrmaßnahmen ist erst nach Vorlage der notwendigen Gutachten absehbar. Betroffen sind derzeit folgende Streckenabschnitte:

  • L 102 zwischen Gersheim und Medelsheim (Vollsperrung, Hangrutsch & Fahrbahnabsenkung)
  • L 105 zwischen Herbitzheim und Gersheim (halbseitige Sperrung, Hangrutsch)
  • L 108 zwischen St. Ingbert und Heckendalheim (Vollsperrung, massiver Hangrutsch)
  • L 116 zwischen Hanauer Mühle und Eichelthaler Mühle (Vollsperrung, Böschungsrutsch)
  • L 133 zwischen Marpingen und Berschweiler (halbseitige Sperrung mit Ampelregelung, Hangrutsch)
  • L 351 zwischen Berus und Altforweiler (ab 09.07.24 vorübergehend befahrbar, eingeengte Fahrbahn, Hangrutsch)
  • B 51 zwischen Besseringen und Mettlach (längerfristige Einengung der Fahrbahn, Hangrutsch)

Die genannten Streckenabschnitte bleiben bis auf Weiteres voll gesperrt. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist. Der Landesbetrieb dankt für das bisherige Verständnis im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die durch das Unwetter notwendig wurden.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

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