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L 282 – Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in Friedrichsthal

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird vom 8. bis 10. April 2024 Arbeiten an der Stützwand entlang der Heinitzer Straße in Friedrichsthal (Regionalverband Saarbrücken) durchführen.

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird vom 8. bis 10. April 2024 Arbeiten an der Stützwand entlang der Heinitzer Straße in Friedrichsthal (Regionalverband Saarbrücken) durchführen. Während der Maßnahme zur Erneuerung des Geländers wird der Verkehr in Richtung Saarbrücker Straße per Einbahnstraßenregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Für die Gegenrichtung wird eine Umleitungstrecke von der Saarbrücker Straße über die Spieser Straße zur Heinitzer Straße eingerichtet und ausgeschildert.

L 282 – Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in Friedrichsthal L 282 – Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in Friedrichsthal
Foto: LVGL/ LfS

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

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