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Update: L 319 – Sanierung der Ortsdurchfahrt Oberthal – Fräsarbeiten im dritten Bauabschnitt beginnen

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Sanierung der L 319 in der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis Sankt-Wendel) durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Oberthal beginnen am morgigen Donnerstag, den 22. August 2024 die Fräsarbeiten im Rahmen des dritten Bauabschnitts.

Betroffen ist der Bereich der Schlossstraße von der Mitte der Einmündung „Brühlstraße“ bis zum Neubaugebiet „Im Schachen“.

Da die Gehwege und die Fahrbahn im betroffenen Bereich komplett ausgebaut werden, ist für einen Zeitraum von circa 2,5 Wochen keine Pkw-Zufahrt möglich. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben jedoch die Möglichkeit, das Neubaugebiet „Im Schachen“ zum Abstellen von Fahrzeugen zu nutzen. Voraussichtlich ab der 37. Kalenderwoche wird eine Zufahrt zu den Anliegergrundstücken wieder möglich sein. Der anschließende vierte Bauabschnitt (im Bereich zwischen dem Neubaugebiet „Im Schachen“ und der „Poststraße“) wird im Anschluss, circa 38. Kalenderwoche, starten.

Der Verkehr zwischen Oberthal und Güdesweiler wird weiterhin in beide Richtungen über die L 134, die B 41 und die L 320 umgeleitet. Eine Durchfahrt von Schwerlastverkehren durch die Ortsmitte ist während der Maßnahme nicht möglich, die beschriebenen Umleitungen sind zu beachten.

Eventuell erforderliche Abstimmungen im Baustellenbereich während der Arbeiten (etwa Müllentsorgung, Zufahrten oder ähnliches) sind mit der örtlichen Bauleitung zu treffen. Hierzu werden die Anlieger vor Baubeginn gesondert per Handzettel in den Briefkästen informiert.

Die Arbeiten sind Teil einer umfassenden Sanierung der L 139 in der Schlossstraße zwischen der Einmündung zur L 134 und dem Ortsausgang. Während die Gemeinde Oberthal die Gehwege saniert und Leitungen in der Ortsdurchfahrt neu verlegt, wird der LfS die Fahrbahn mit Rinnenband instand setzen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Über mögliche Fahrplanänderungen, Verlegungen von Haltestellen oder die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.

Alle Zeitangaben können sich witterungs- oder baustellenbedingt verschieben oder verzögern. Der LfS rechnet auch weiterhin mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Bisherige Updates

Update 17.05

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Sanierung der L 319 in der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis Sankt-Wendel) durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Oberthal beginnt am 21. Mai 2024 der zweite Bauabschnitt. Betroffen ist der Bereich der Schlossstraße von der Einmündung „Lindener Straße“ bis zur Mitte der Einmündung „Brühlstraße“.

Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung, die voraussichtlich circa 7 Wochen andauert. Der Verkehr zwischen Oberthal und Güdesweiler wird währenddessen weiterhin in beide Richtungen über die L 134, die B 41 und die L 320 umgeleitet. Eine Durchfahrt von Schwerlastverkehren durch die Ortsmitte ist während der Maßnahme nicht möglich, die beschriebenen Umleitungen sind zu beachten.

Eventuell erforderliche Abstimmungen im Baustellenbereich während der Arbeiten (etwa Müllentsorgung, Zufahrten o.ä.) sind mit der örtlichen Bauleitung zu treffen. Hierzu werden die Anlieger vor Baubeginn gesondert per Handzettel in den Briefkästen informiert.

Der nun beginnende zweite von insgesamt sechs Bauabschnitten ist Teil einer umfassenden Sanierung der L 139 in der Schlossstraße zwischen der Einmündung zur L 134 und dem Ortsausgang. Während die Gemeinde Oberthal die Gehwege saniert und Leitungen in der Ortsdurchfahrt neu verlegt, wird der LfS die Fahrbahn mit Rinnenband instand setzen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Über mögliche Fahrplanänderungen, Verlegungen von Haltestellen oder die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.

Alle Zeitangaben können sich witterungs- oder baustellenbedingt verschieben oder verzögern. Der LfS rechnet auch weiterhin mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Update vom 02.05.24:

L 319: Anpassungen im Bauablauf bei Sanierungsmaßnahme in der Ortsdurchfahrt Oberthal

Bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis Sankt Wendel) durch die Gemeinde Oberthal und den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) kommt es zu Veränderungen beim Bauablauf.

Grund ist die Entscheidung der Deutschen Glasfaser Holding GmbH, Telekommunikationsleitungen teilweise unter der Fahrbahn zu verlegen. Daraus folgen Verzögerungen im Bauablauf und entsprechende Einschränkungen im Anliegerbereich. Gleichwohl sind diese geringer als bei einer erneuten Sperrung der Fahrbahn im Anschluss an die Gemeinschaftsmaßnahme.

Der LfS und die Gemeinde Oberthal arbeiten eng zusammen und stehen in einem intensiven Austausch über den weiteren Verlauf der Baumaßnahme. Beide erwarten die Unterstützung und Mitwirkung der Deutschen Glasfaser, um die Einschränkungen zu minimieren, die durch die Forderung des Unternehmens nach einer Bauänderung verursacht werden.

Bürgermeister Stephan Rausch äußert sich optimistisch: „Die Baumaßnahme verläuft derzeit planmäßig. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Projektbeteiligten und in den im Baufeld betroffenen Anliegern statt. Wir sehen auch die Deutsche Glasfaser in der Verantwortung und wollen sie eng in den weiteren Prozess einbinden. Aber nach den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes haben weder der LfS noch die Gemeinde die Möglichkeit, auf die Maßnahmen der Deutschen Glasfaser detailliert Einfluss zu nehmen.“

Der LfS und die Gemeinde befinden sich in Gesprächen mit dem Unternehmen, um Einschränkungen für Anliegerinnen und Anlieger sowie Gewerbetreibende bestmöglich zu minimieren. Die Erreichbarkeit der Grundstücke bleibt weiterhin gewährleistet. Über den weiteren Verlauf der Maßnahme werden der LfS und die Gemeinde Oberthal rechtzeitig informieren.

Ankündigung und Beschreibung der Baumaßnahme

Pressemitteilung vom 14.02.24:

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Oberthal werden am Montag, den 11. März 2024, mit der gemeinschaftlichen Sanierung der L 319 in der Ortsdurchfahrt Oberthal (Landkreis St. Wendel) beginnen.

Auf einer Länge von etwa einem Kilometer finden in der Schlossstraße zwischen der Einmündung zur L 134 und dem Ortsausgang umfangreiche Straßenbauarbeiten statt. Während die Gemeinde Oberthal die Gehwege saniert und Leitungen in der Ortsdurchfahrt neu verlegt, wird der LfS die Fahrbahn mit Rinnenband instand setzen. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Da die Arbeiten Vollsperrungen erfordern, wird die Maßnahme in sechs Bauabschnitte („BA“) unterteilt, sodass die Zufahrten zu den Seitenstraßen gewährleistet sind:

  • BA 1: Einmündung L 134 / „Hauptstraße“ bis Mitte der Einmündung „Lindener Straße“
  • BA 2: Mitte der Einmündung „Lindener Straße“ bis Mitte der Einmündung „Brühlstraße“
  • BA 3: Mitte der Einmündung „Brühlstraße“ bis Mitte der Einmündung „Im Schachen“
  • BA 4: Mitte der Einmündung „Im Schachen“ bis Mitte der Einmündung „Poststraße“
  • BA 5: Mitte der Einmündung „Poststraße“ bis Mitte der Einmündung „Höhenring“
  • BA 6: Mitte der Einmündung „Höhenring“ bis Ortsende

Die Bauzeit für den im März beginnenden ersten Bauabschnitt wird unter der Voraussetzung einer geeigneten Witterung voraussichtlich zwei Monate betragen. Über die danach folgenden Bauabschnitte wird der LfS jeweils gesondert informieren.

Der Verkehr zwischen Oberthal und Güdesweiler wird während der Maßnahme in beide Richtungen über die L 134, die B 41 und die L 320 umgeleitet. Eine Durchfahrt von Schwerlastverkehren durch die Ortsmitte ist während der Maßnahme nicht möglich, die beschriebenen Umleitungen sind zu beachten.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Über mögliche Fahrplanänderungen, Verlegungen von Haltestellen oder die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.

Eventuell erforderliche Abstimmungen im Baustellenbereich während der Arbeiten (etwa Müllentsorgung, Zufahrten o.ä.) sind mit der örtlichen Bauleitung zu treffen. Hierzu werden die Anlieger vor Baubeginn gesondert per Handzettel in den Briefkästen informiert.

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten, mögliche Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesbetrieb für Straßenbau