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Update: L 237 – Grundhafte Erneuerung zwischen Aßweiler und Ormesheim

Die Arbeiten zur Sanierung der L 237 zwischen Aßweiler und Ormesheim (Saarpfalz-Kreis) durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verzögern sich witterungsbedingt.

Die Arbeiten zur Sanierung der L 237 zwischen Aßweiler und Ormesheim (Saarpfalz-Kreis) durch den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verzögern sich witterungsbedingt. Der aktuelle 2. Bauabschnitt, in dessen Rahmen der Neubau eines Rad- und Gehwegs parallel zur Straße erfolgt, kann voraussichtlich bis zum 24. August 2024 [Update 24.07.24] abgeschlossen werden.

Der aktuelle Bauabschnitt erstreckt sich vom Knotenpunkt L 237 / L 245 (Adenauerstraße/Hüttenweg) in Richtung Ortseingang Ormesheim (Gipsgrube). Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die Umleitung führt weiterhin über die B 423 und L 107 von Aßweiler in Richtung Ommersheim und weiter über die L 237 nach Ormesheim. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. Die Tennisanlage, das Hofgut NaturSinn, die Kindertagesstätte Arche Noah und der Hundeübungsplatz Ommersheim sind über die L 237 aus Richtung Aßweiler anzufahren.

Der LfS rechnet weiterhin mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen.

Über den im Anschluss folgenden vierten Bauabschnitt wird der LfS gesondert informieren.

Update vom 15. Februar 2024

Update: L 237 – Grundhafte Erneuerung zwischen Aßweiler und Ormesheim

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) beginnt am Montag, den 4. März 2024, mit den weiteren Arbeiten zur Sanierung der L 237 zwischen Aßweiler und Ormesheim (Saarpfalz-Kreis).

Nachdem der erste von vier Bauabschnitten im vergangenen Jahr planmäßig abgeschlossen und die Maßnahme winterbedingt unterbrochen wurde, starten nun die Bauabschnitte 3 und 2, die teilweise parallel laufen:

  • 3. Bauabschnitt: Am 4. März 2024 beginnt der Neubau des Rad- und Gehwegs „Schwarzer Pfad“ im Bereich zwischen der L 237 und der B 423. Die Arbeiten erfolgen ohne verkehrliche Einschränkungen, da der Baubereich im freien Gelände verläuft. Sie werden unter der Voraussetzung einer geeigneten Witterung und eines reibungslosen Bauablaufs voraussichtlich bis zum 5. April 2024 andauern.
  • 2. Bauabschnitt: Am 11. März 2024 beginnt der Ausbau der L 237 sowie der Neubau eines Rad- und Gehwegs parallel zur Straße. Der Bauabschnitt erstreckt sich vom Knotenpunkt L 237 / L 245 (Adenauerstraße/Hüttenweg) in Richtung Ortseingang Ormesheim (Gipsgrube). Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung. Die Umleitung führt wie bereits während des ersten Bauabschnitts über die B 423 und L 107 von Aßweiler in Richtung Ommersheim und weiter über die L 237 nach Ormesheim. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt. Die Zufahrten zur Tennisanlage, zum Hofgut NaturSinn, zur Kindertagesstätte Arche Noah und zum Hundeübungsplatz Ommersheim sind über die L 237 aus Richtung Aßweiler anzufahren. [Update 24.07.24:: Die Arbeiten werden voraussichtlich bis zum 24. August 2024 andauern.]

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke ab dem 11. März einzuplanen. Der ansässige ÖPNV wurde informiert mit der Bitte um Anpassung bzw. Berücksichtigung seiner Fahrrouten.

Über den im Anschluss an die Arbeiten folgenden vierten Bauabschnitt wird der LfS gesondert informieren.

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2023

L 237 – Grundhafte Erneuerung zwischen Aßweiler und Ormesheim

Am Montag, den 23. Oktober 2023, beginnt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der umfassenden Sanierung der L 237 zwischen Aßweiler und Ormesheim (Saarpfalz-Kreis).

Betroffen ist der Streckenabschnitt von der Einmündung des Hüttenwegs (L 245) bis kurz vor der Gipsgrube Ormesheim. Zusätzlich zum Ausbau der L 237 wird ein Rad- und Gehweg entlang der Straße sowie im Bereich des „Schwarzen Pfades“ zwischen der B 423 (Erfweiler-Ehlingen) und der L 237 (Aßweiler–Ormesheim) angelegt.

Die Maßnahme ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Im ersten Bauabschnitt, der voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen wird, erfolgt die grundlegende Erneuerung des Knotenpunkts zwischen der L 237 und der L 245 (Einmündung Adenauerstraße/Hüttenweg). Dabei wird auch ein Teil des neugeplanten Rad- und Gehwegs angelegt. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung, wobei die Zufahrten bis zum Knotenpunkt für Anlieger frei sind. Die Umleitung führt über die B 423 und L 107 von Aßweiler in Richtung Ommersheim und weiter über die L 237 nach Ormesheim. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Nach Abschluss des ersten Bauabschnitts, der unter der Voraussetzung einer geeigneten Witterung etwa vier Wochen in Anspruch nimmt, wird die Maßnahme winterbedingt bis voraussichtlich Anfang März 2024 unterbrochen. Während der Winterpause kann der Knotenpunkt wieder normal befahren werden.

Im Jahr 2024 folgen drei weitere Bauabschnitte: 

  • Bauabschnitt 2 erstreckt sich vom Knotenpunkt L 237 / L 245 (Adenauerstraße/Hüttenweg) in Richtung Ortseingang Ormesheim (Gipsgrube). Hier werden eine grundhafte Erneuerung und der Ausbau der L 237 durchgeführt, einschließlich des Baus eines Rad- und Gehwegs.
  • Bauabschnitt 3 verläuft vom Einmündungsbereich L 237 / L 245 (Adenauerstraße/Hüttenweg) im Bereich des „Schwarzen Pfades“ in Richtung B 423 (Erfweiler-Ehlingen) und umfasst den Neubau eines Rad- und Gehwegs bis zur Überführung Erlenhofbach.
  • Im Bauabschnitt 4 wird der Neubau des Rad- und Gehwegs („Schwarzer Pfad“) bis zur B 423 (Bereich der Einmündung zur Rubenheimer Straße) fortgesetzt. Hierbei wird auch eine Fußgängerampelanlage installiert und eine Verbindung zum bereits bestehenden Rad- und Gehweg aus Richtung Aßweiler hergestellt.

Verkehrsführung und -sicherung für die Bauabschnitte 2, 3 und 4 erfolgen jeweils unterschiedlich. Während im 2. Bauabschnitt aufgrund des Neubaus des Rad- und Gehwegs und des Ausbaus der L 237 aus baulicher Sicht eine Vollsperrung unvermeidbar ist und die Umleitung analog zum 1. Bauabschnitt erfolgt, wird es im 3. Bauabschnitt keine verkehrlichen Einschränkungen geben, da dieser im freien Gelände verläuft. Im 4. Bauabschnitt wird der Verkehr unter halbseitiger Sperrung der B 423 mit einer 3-Wege-Ampel an der Baustelle vorbeigeführt.

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, mögliche Beeinträchtigungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und eine angemessene Fahrtzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen. Der ansässige ÖPNV wurde im Vorfeld informiert mit der Bitte um Anpassung bzw. Berücksichtigung seiner Fahrrouten.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

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