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Update L 124 – Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) führt derzeit Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke im Bauabschnitt 3 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen (Landkreis Neunkirchen) durch.

Baumaßnahme:

Das Baufeld von Bauabschnitt 3 erstreckt sich in der „Ottweilerstraße“ von Höhe Haus Nr. 33 bis zum Ortsausgang auf einer Länge von ca. 340 m. Nach den Asphaltarbeiten in der letzten Woche werden bis Dienstag, dem 12.04.2022 die Verguss- und Markierungsarbeiten durchgeführt. Aus witterungstechnischen Gründen war dies in der KW 14 planmäßig leider nicht mehr möglich. Spätestens gegen Nachmittag am 12.04.2022 wird die „Ottweilerstraße“ für den Verkehr wieder freigegeben.

Danach folgen die Vorarbeiten des letzten Bauabschnittes in der „Wibilostraße“. Diese Arbeiten werden im Bereich der Bushaltestelle vor dem „Wibiloplatz“ unter einer halbseitigen Sperrung mit Ampelanlage durchgeführt.

Ab dem 19.04.2022 wird die Asphaltdecke in der Ortsmitte von Wiebelskirchen unter Vollsperrung erneuert. Diese Vollsperrung beginnt hinter der Bliesbrücke im Bereich des Kriegerdenkmals und endet vor der Einmündung der „Martin-Luther-Straße“. Die Baulänge beträgt ca. 240 m. Die Einfahrt zur „Martin-Luther-Straße“ bleibt dabei frei. Die Einbahnregelung der „Martin-Luther-Straße“ wird aufgehoben und die Engstelle mittels Ampelanlage geregelt.

Die „Eichendorffstraße“, „Keplerstraße“ und „Römerstraße“ werden zu Sackgassen, die Einbahnregelung wird aufgehoben und im Gegenverkehr freigegeben. In diesen Straßen wird ein Parkverbot aufgestellt, damit die Straßen im Gegenverkehr befahrbar sind.

Am 29.04.2022 sollte dieser Bauabschnitt spätestens fertiggestellt sein.

Umleitung:

Die Umleitung des Durchgangsverkehrs erfolgt über die „Bexbacher Straße“, die L 287 und die „Ostertalstraße“ (L 121) zurück auf die L 124. Von Ottweiler im Zuge der B 41 kommend, wird der Fahrzeugverkehr ab der Anschlussstelle Schiffweiler im weiteren Verlauf der B 41 nach Neunkirchen und von dort nach Wiebelskirchen umgeleitet.

ÖPNV:

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt.

Verkehrsstörungen:

Der LfS rechnet mit leichten Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

Weitere Meldungen:

Baumaßnahme:

Ab Montag, dem 14.03.2022, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen (Landkreis Neunkirchen) im Bauabschnitt 3 wieder aufnehmen.

Das Baufeld von Bauabschnitt 3 erstreckt sich in der ‚Ottweilerstraße‘ von Höhe Haus Nr. 33 bis zum Ortsausgang auf einer Länge von ca. 340 m.

Während der zunächst durchzuführenden Erneuerung der Rinnenanlage ab 14.03.2022 wird der Verkehr unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung am Baufeld vorbeigeleitet.

Voraussichtlich ab dem 30.03.2022 werden dann die Asphaltarbeiten unter Vollsperrung in diesem Bauabschnitt beginnen. 

 Aller Voraussicht nach sollte dieser Bauabschnitt am 09.04.2022 fertiggestellt werden.

Umleitung: 

Die Umleitung ist in dieser Bauphase wie folgt geregelt:

  • Von Ottweiler kommend wird der Fahrzeugverkehr über die B 41 und L 286 nach Wiebelskirchen geleitet.
  • Aus Wiebelskirchen kommend wird der Fahrzeugverkehr über die L 286 und B 41 nach Ottweiler geleitet.

Weitere Bauabschnitte: 

Im Anschluss an den 3. Bauabschnitt soll dann in den Osterferien der Bauabschnitt 1 in der Ortsmitte von Wiebelskirchen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Dazu wird der LfS rechtzeitig weitere Informationen veröffentlichen.

ÖPNV:

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt.

Verkehrsstörungen:

Der LfS rechnet mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

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Baumaßnahme:

Seit Montag, dem 22.11.2021, hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erneuerung der Fahrbahndecke im Bauabschnitt 2 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen (Landkreis Neunkirchen) begonnen. Aller Voraussicht nach wird dieser Bauabschnitt am 04.12.2021 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.

Der für den Zeitraum vom 06.12.2021 bis zum 18.12.2021 angekündigte 3. Bauabschnitt unter Vollsperrung muss witterungsbedingt in das Jahr 2022 verschoben werden. Hier werden ab 06.12.2021 lediglich die noch ausstehenden Vorarbeiten unter halbseitiger Sperrung mit Ampelanlage durchgeführt. Es handelt sich hierbei um den Bereich der ‚Ottweiler Straße‘ von Haus Nr. 33 bis zum Ortsausgang Wiebelskirchen.

Weitere Bauabschnitte:

Die dann noch ausstehenden Bauabschnitte 1 und 3 in der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen werden erst bei geeigneter Witterung im Jahr 2022 erfolgen.

Der LfS wird rechtzeitig über die Wiederaufnahme der Arbeiten unter Vollsperrung informieren.

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Baumaßnahme:

Ab Montag, dem 22.11.2021, gegen 8.00 Uhr, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erneuerung der Fahrbahndecke im Bauabschnitt 2 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen (Landkreis Neunkirchen) beginnen.

Das Baufeld von Bauabschnitt 2 geht von der ‚Wibilostraße‘ (Einmündung der Martin-Luther-Straße) bis in die ‚Ottweilerstraße‘ (Haus Nr. 33) auf einer Länge von ca. 290 m.

Aller Voraussicht nach wird dieser Bauabschnitt am 04.12.2021 fertiggestellt.

Umleitung:

Die Umleitung ist in dieser Bauphase wie folgt geregelt:

  • Von Ottweiler kommend wird der Fahrzeugverkehr über die B 41 und L 286 nach Wiebelskirchen geleitet.

 

  • Aus Wiebelskirchen kommend wird der Fahrzeugverkehr über die L 286 und B 41 nach Ottweiler geleitet

 

  • Von Hangard kommend wird der Fahrzeugverkehr über die L 287 und die Bexbacher Straße nach Wiebelskirchen geleitet.

 

Weitere Bauabschnitte:

Im Anschluss an den 2. Bauabschnitt soll vom 06.12.2021 bis zum 18.12.2021 der 3. Bauabschnitt folgen. Hierbei handelt es sich um eine Vollsperrung in der ‚Ottweiler Straße‘ von Haus Nr. 33 bis zum Ortsausgang Wiebelskirchen.

Der dann noch ausstehende 1. Bauabschnitt in der Ortsmitte Wiebelskirchen wird erst bei geeigneter Witterung ab ca. März 2022 erfolgen.

ÖPNV:

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt.

Verkehrsstörungen:

Der LfS rechnet mit leichten Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

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Baumaßnahme:

In der 44. Kalenderwoche wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Erneuerung der Fahrbahn im Bereich der Ortsdurchfahrt Wiebelskirchen (Landkreis Neunkirchen) beginnen.

Das Baufeld auf der L 124 erstreckt sich von der Bliesbrücke am Wibiloplatz bis zum Ortsausgang in der ‚Ottweilerstraße‘ auf einer Länge von ca. 870 m.

Vorarbeiten:

Zunächst werden als Vorarbeiten in den ersten drei Novemberwochen im gesamten Bereich die Rinnenanlagen nacheinander erneuert. Dabei wird der Verkehr mit einer Ampelanlage an der jeweiligen Baustelle vorbeigeleitet.

Vollsperrungsabschnitte:

Die dann anschließende Erneuerung der Fahrbahn wird in drei Vollsperrungsabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt von der Bliesbrücke bis zur ‚Martin-Luther-Straße‘ beginnt ab dem 22.11.2021. Der zweite Abschnitt erstreckt sich von der ‚Martin-Luther-Straße‘ bis ca. 100 m hinter die Einmündung ‚Steinbacher Straße‘ und erfolgt dann ab ca. 02.12.2021. Dieser Abschnitt soll bis 10. Dezember 2021 beendet sein. Der dritte Bauabschnitt bis zum Ortsausgang Wiebelskirchen wird aus witterungstechnischen Gründen wahrscheinlich erst im Frühjahr 2022 realisiert.

Mit der Einführung der „Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2“ werden die geforderten Sicherheitsabstände zwischen Baubereich und Fahrbahn derart vergrößert, dass die zur Umsetzung einer einstreifigen Verkehrsführung vorbei an der Baustelle geforderte Restfahrbahnbreite in den meisten Fällen nicht vorhanden sein wird, so dass die Zahl der Baustellen mit Vollsperrung insgesamt steigen wird.

Der LfS bewertet hierbei die Gesamtsituation und wählt für die Belange aller Beteiligten die optimale und wirtschaftlichste Lösung. Dass dies für einzelne Betroffene zu größeren Belastungen als für andere führt, kann der LfS leider nicht ausschließen.

Mehr Infos: Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2

Der LfS ist bestrebt die Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Baustellen so gering als möglich zu halten.

Umleitungen nach Bauabschnitt:

ÖPNV:

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt.

Verkehrsstörungen:

Der LfS rechnet mit leichten Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Meldungen im Rundfunk zu achten und eine angemessene Fahrzeit einzuplanen.

Medienansprechpartner

Jana Swientek
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke Landesbetrieb für Straßenbau