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L 124 – Standsicherheit in der Kuchenbergstraße noch nicht gegeben

Zum aktuellen Stand der halbseitigen Sperrung der Kuchenbergstraße in Neunkirchen erklärt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS):

Entgegen der Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung / Neunkircher Rundschau vom 17. September 2024 im Zusammenhang mit der andauernden Teilsperrung der L 124, wonach der Hang an der Kuchenbergstraße als standsicher erklärt worden und der LfS über die Standsicherheit der oberen Hangsicherung informiert sei, ist eine solche Sicherheit bislang nicht nachgewiesen. Die bisher vorgelegten Stellungnahmen der durch den privaten Bauherrn beauftragten Gutachter reichen aus Sicht des LfS nicht aus, um die erforderliche Standsicherheit des betroffenen Bereichs zu belegen.

Der LfS weist zudem darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Gehweg und den Parkstreifen an der Kuchenbergstraße bei der Kreisstadt Neunkirchen liegt, während der Landesbetrieb für Straßenbau für die Fahrbahn verantwortlich ist. Eine Freigabe der L 124 kann erst erfolgen, wenn der Hang nachweislich ausreichend gesichert wurde. Zudem müssen vor einer Verkehrsfreigabe umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an der teilweise erheblich geschädigten Straße durchgeführt werden. Beides ist derzeit noch nicht absehbar.

Hintergrund:

Vor einer möglichen Freigabe der L 124 muss nachgewiesen werden, dass die in der Statik angesetzte Nutzlast nicht überschritten wird. Ein solcher Nachweis, der den Straßenverkehr und die damit verbundene Belastung nach einer Aufhebung der Sperrung berücksichtigt, liegt bisher nicht vor. Die vorgelegten Stellungnahmen lassen außer Acht, dass die Bemessung der Standsicherheit für die erwartete Verkehrsbelastung erfolgen muss. Dass derzeit keine oder lediglich minimale Verformungen festgestellt werden, lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob dies auch nach einer Aufhebung der Sperrung so bleiben würde.

Medienansprechpartner

Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen