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LfS zur Debatte um den Erhalt der Bildstocker „Heimatlinde“

Zu den aktuellen Diskussionen um den Erhalt der „Heimatlinde“ in Bildstock erklärt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS):

Die Berichterstattung der vergangenen Tage über die Verbesserung der Verkehrssicherheit am Kreisverkehr in der Ortsmitte von Bildstock erweckte zuweilen den Eindruck, dass der LfS im Rahmen der Baumaßnahme beabsichtige, eine 1957 gepflanzte Linde („Heimatlinde“) zu entfernen, um einen Fußgängerüberweg zu errichten. Dies ist nicht der Fall. Der Landesbetrieb für Straßenbau ist weder für die betroffene Linde zuständig, noch hat er ein Interesse an ihrer Fällung.

Von den fünf Ausfahrten am Kreisel liegen vier in der Baulast des LfS und die fünfte – in der die Linde steht – in der Zuständigkeit der Kommune. Im Rahmen der Baumaßnahme war vorgesehen, die Verkehrssicherheit am Kreisverkehrsplatz durch Fußgängerüberwege zu erhöhen. Auch für die kommunale Ausfahrt wurde ein solcher als sinnvoll erachtet und im Einvernehmen mit der Kommune mitgeplant. Bei der baulichen Planung zeigte sich jedoch, dass eine Realisierung mit regelkonformer Straßenbeleuchtung nicht ohne Eingriffe im Bereich der Linde umsetzbar wäre.

Ein Fußgängerüberweg an der betroffenen Ausfahrt ist sinnvoll, aber verkehrsrechtlich nicht zwingend erforderlich. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Ansinnens, die Heimatlinde zu erhalten, wird die Maßnahme daher angepasst: Der Fußgängerüberweg an der Ausfahrt in kommunaler Baulast entfällt, die Übergänge an den anderen vier Ausfahrten mit LfS-Baulast werden realisiert. Die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbands Saarbrücken hat ihre verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend geändert.

Der Landesbetrieb für Straßenbau weist abschließend darauf hin, dass die Kommune in den gesamten Abstimmungsprozess eingebunden und über mögliche Eingriffe im Bereich der Linde informiert war.

Medienansprechpartner

Moritz Birk
Baukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen

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