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Umbau der Kreuzung Lothringer Straße / Rieffstraße / Zur Stadthalle und Signalisierung der Anschlussstelle Merzig

Information des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) über den Sachstand möglicher Maßnahmen zur zusätzlichen Steigerung der Verkehrssicherheit

Die Sachstandsinformation des Landesbetriebes für Straßenbau können Sie Sich unter folgendem Link als als pdf-Dokument ansehen bzw. herunterladen
Sachstandsinformation des Landesbetriebes für Straßenbau (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) ist bestrebt, sachlich, umfassend und transparent über seine Arbeit und die zugrundeliegenden Regularien zu informieren - so auch in Bezug auf den Umbau des Knotenpunktes Lothringer Straße / Rieffstraße / Zur Stadthalle in Merzig. Alle Gesprächspartner von Stadt, Landkreis und LfS eint das Ansinnen, größtmögliche Verkehrssicherheit auf regelkonforme Weise herzustellen. 

Zu der Umsetzung des Umbaus des Knotenpunktes Lothringer Straße / Rieffstraße / Zur Stadthalle in Merzig sind dem LfS, insbesondere nachdem es in der ersten Woche nach der Verkehrsfreigabe zu einem tragischen Unfall gekommen ist, von verschiedenen Stellen Anfragen und Anregungen übersendet worden. 

Der LfS informiert mit dieser Mitteilung zum einen über den Sachstand zu den bei einem Ortstermin am 21. September 2020 von den Teilnehmern der Kreisstadt Merzig, des Landkreises Merzig-Wadern, der Polizei, des ADFC und des LfS diskutierten Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit im neuen Kreuzungsbereich über geltende Bestimmungen hinaus weiter zu erhöhen. 

Zum anderen ist es Ziel dieser Information Stellung zu den weiteren gegenüber dem LfS vorgetragenen Anfragen und Anregungen zu nehmen. Der LfS betont, dass die hier aufgeführten Punkte nicht im direkten Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes oder gar dem sich ereigneten Unfall stehen, sondern der allgemeinen Verbesserung dienen. 

Zwischenzeitlich fanden zur sachbezogenen und fachspezifischen Bewertung der vorgetragenen Anfragen und Anregungen mehrere Ortstermine mit den Vertretern der Polizei, der örtlichen und überörtlichen Verkehrsbehörden, den Vertretern der Stadt und des ADFC sowie den baulich und planerisch Verantwortlichen des LfS aus Bau, Planung und Verkehrstechnik statt. 

In den einzelnen Punkten sind neben den fachspezifischen Aussagen auch die Ergebnisse der örtlichen Besprechungen und Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern und der Kreisstadt Merzig, sowie mit weiteren Beteiligten, wie z.B. der Sparkasse Merzig dargestellt. 

Sachstand zu den am 21.September 2020 besprochenen Maßnahmen

Ein zusätzliches Blinklicht, welches den Rechtsabbieger in die „Rieffstraße“ auf kreuzende Fußgänger hinweist, soll installiert werden.

Bereits Ende September wurden zwei zusätzliche Schutzblinker für Fußgänger und Radfahrer angebracht. Einmal im Bereich der Rechtsabbieger auf der Lothringer Straße von Hilbringen kommend in die Rieffstraße, und einmal auf der Lothringer Straße vom Landratsamt kommend in die Straße „Zur Stadthalle“.
Die zusätzlichen Blinklichter sind nicht vom Regelwerk gefordert, und dienen daher der grundsätzlichen Verdeutlichung der Situation.

Das regelwidrige Queren der „Lothringerstraße“ im Bereich der Bahnunterführung soll mittels baulicher Maßnahmen unterbunden werden.

Der LfS hat in Absprache mit der Stadt Merzig veranlasst, dass in diesem Bereich Poller im Abstand von 2,0 m zueinander aufgestellt werden, die mit einer Kette untereinander verbunden sind. Die Arbeiten wurden am 21. Oktober 2020 durch den LfS beauftragt und die Ausführung ist im Gange.
In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises wurde die Beschilderung vor der Eisenbahnunterführung mit dem Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ ergänzt. 

Die Haltelinien im Kreuzungsbereich sollen zurückversetzt werden, um den einbiegenden LKW einen größeren Radius zu gewähren.

Die erforderlichen Radien sind gegeben. Gemäß § 9 Abs. 6 StVO muss, wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerenden Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Der Nachweis der Schleppkurven erfolgte im Rahmen der Planung. Diese entsprechen im gesamten Kreuzungsbereich den technischen Erfordernissen und sind gemäß den gültigen Regelwerken ausgeführt.
Durch das Rückversetzen der Haltlinien kann die Fahrgeometrie für Sattelzüge verbessert werden. Dies würde aber dazu führen, dass der Knotenpunkt zu schnell befahren wird und dieser Zustand die Verkehrssicherheit des parallel geführten Fußgänger- und Radverkehrs erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus wird durch die mit der Maßnahme einhergehende Verkürzung der Aufstelllängen aus verkehrstechnischer Sicht die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage reduziert.
Beide geschilderten Auswirkungen sind jeweils Abhängig vom gewählten Maß um das die Haltelinien versetzt werden. Die Prüfung der Auswirkungen, sowie die Abstimmung der Rückversetzung der Haltlinien mit dem Landkreis Merzig-Wadern dauert momentan noch an. Nach abschließender Festlegung und entsprechende Anordnung durch den Landkreis Merzig-Wadern kann die Änderung witterungsbedingt voraussichtlich erst im Jahr 2021 durchgeführt werden.

Die Ampelphasen für Fußgänger und Radfahrer werden bezüglich der Räumzeiten nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Schaltzeiten der jeweiligen Phasen sind ausreichend bemessen und eine Anpassung nicht erforderlich.

Weiterführende Erklärung zu den Phasen:
Die Verkehrstechnik unterteilt die Schaltung der Fußgänger in zwei Phasen: "Grünzeit" und "Schutzzeit".
In der ersten Phase, der Grünzeit, können Fußgänger die Straße betreten. Die Grünzeit ist so berechnet, dass mindestens die Hälfte der Fahrbahn überquert werden kann, auch wenn diese direkt zu Beginn der Phase betreten wird.
Dieser Wert erhöht sich bei Furten, die mit akustischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgerüstet sind, auf die gesamte Furtlänge. Blinde und Sehbehinderte fordern ihre zusätzliche Grünzeit über eine verdeckte Anforderung an.
Mit Ende der Grünzeit beginnt für den Fußgänger die Schutzzeit. In dieser sind sowohl Fußgänger- als auch die unverträglichen / feindlichen Verkehrsteilnehmer auf Rot geschaltet. Die Schutzzeit ist in der Regel länger als die eigentliche Grünphase und soll es Fußgängern erlauben, die Straße gesichert zu überqueren, auch dann, wenn sie die Furt nicht direkt bei Grünbeginn betreten.  

Die Radwegeführung aus Richtung Hilbringen kommend soll angepasst und für alle Verkehrsteilnehmer noch besser ablesbar werden.

Seitens des LfS wurden alternative Möglichkeiten der Radverkehrsführung, wie z.B. die Führung des Radverkehrs ab Höhe L 174 im Fahrbahnbereich untersucht.
Dies ist gemäß Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) nur bei Anlage eines Radfahrstreifens zu empfehlen. Die ERA dokumentiert in diesem Zusammenhang den Stand der Technik und ist daher zu beachten.
Sofern ein Radfahrstreifen oder ein Schutzstreifen angelegt wird, ist im Vorlauf zum Knotenpunkt Rieffstraße die Anlage einer Radverkehrsführung in Mittellage (RIM) zwischen dem Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen erforderlich, die aus Sicherheitsgründen in der vorliegenden Situation als kritisch zu bewerten ist.
Ohne die Anlage eines Radfahrstreifens ist in der vorliegenden Situation davon auszugehen, dass ein Einfädeln des Radverkehrs in den fließenden Verkehr von der Mehrheit der Radfahrer nicht akzeptiert würde und der Gehweg dann weiterhin zum Befahren genutzt würde.
Zu beachten ist auch der Engpass der Eisenbahnunterführung im östlichen Arm der Lothringer Straße. Aufgrund der Nähe zum Knotenpunkt verbleibt nur eine sehr geringe Distanz zur Verflechtung der Kfz und der Radfahrer in dieser Ausfahrt. Dabei werden ebenfalls erhebliche Sicherheitsprobleme gesehen.

Abschließend ist festzustellen, dass eine alternative Radverkehrsführung im Fahrbahnbereich nicht dem Stand der Technik entspricht und nicht mit den Regelungen der ERA vereinbar ist. Zudem zeigen aktuelle Forschungsergebnisse, dass mit erheblichen Akzeptanzproblemen von Seiten der Radfahrer zu rechnen wäre. Am Knotenpunkt Rieffstraße wäre zudem mit einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit für Radfahrer zu rechnen. 

Der Radweg bzw. Fußgängerüberweg an der Abfahrt von der Hilbringer Brücke bzw. der Auffahrt zur Hilbringer Brücke soll wieder eingerichtet werden.

Hier handelt es sich um eine Querungshilfe, d.h. der Fußgänger hat keinen Vorrang und darf die Fahrbahn nur überqueren, wenn kein Fahrzeug kommt (§ 25 Abs. 3 StVO). Aufgrund der Querungshilfe muss der Fußgänger jedoch immer nur eine Fahrtrichtung beachten.
Der Radfahrer muss beim Überqueren ebenfalls auf den Fahrzeugverkehr achten. Dies wird ihm mit einem kleinen Zeichen 205 –Vorfahrt gewähren- gezeigt.
Der Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung L 174 wird mit Zeichen 138 –Radfahrer- auf kreuzende Radfahrer hingewiesen.
In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises wurde auf der Mittelinsel das Zeichen „Vorfahrt achten“ für Radfahrer installiert (VZ 105).
Der Landesbetrieb sieht hier dennoch einen Optimierungsbedarf und wird deshalb die Planung und den Umbau der Fuß- und Radfahrerquerungen in enger Abstimmung mit der Stadt Merzig und dem Landkreis Merzig-Wadern veranlassen.

Von Hilbringen kommenden Radfahrern soll die regelkonforme Möglichkeit eingeräumt werden, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf beiden Seiten der Hilbringer Brücke (gegenläufig) nutzen zu können

Die Breite der Fuß- und Radwege reicht nicht aus, um eine gegenläufige Radverkehrsführung auf beiden Seiten der Hilbringer Brücke umzusetzen.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Kreuzung und dem Bereich Landratsamt, sowie die Einsehbarkeit der Fußgängerfurt werden darüber hinaus geprüft (Überquerungshilfe vor Sparkasse).

Mit Zeichen 133 –Fußgänger- wird bereits jetzt auf Fußgänger hingewiesen.
Zur Abstimmung weiterer Maßnahmen im Bereich der Querungshilfe/Zufahrt zur Sparkasse fand am 13. Oktober 2020 ein Ortstermin mit Vertretern der Sparkasse Merzig, dem Landratsamt und dem LfS sowie der bauausführenden Firma statt.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass
•         3 Elemente des Geländers zurückgebaut werden
•         das Anfangselement des Geländers demontiert und am neuen Ende wieder montiert wird
•         das Hinweisschild mit Erläuterungen zur Nutzung des Parkplatzes versetzt wird
•         der Rohrpfosten mit Straßenbezeichnung entfernt wird
•         die Straßenbezeichnung an den vorhandenen Beleuchtungsmast angebracht wird
•         die Symbole für Hydrant und Schieber werden ebenfalls am Beleuchtungsmast angebracht werden.

Nach erfolgter finaler Zustimmung durch die Sparkasse wurde die Ausführung der Arbeiten kurzfristig zu Lasten des LfS durchgeführt.

Der Fußgängerüberweg auf Höhe Landratsamt / Sparkasse wird zurückgebaut

Die Verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Merzig-Wadern zur Einziehung des Fußgängerüberweges liegt dem LfS vor und wird schnellstmöglich umgesetzt.

Sachstand bzw. Stellungnahme zu weiteren dem LfS gemeldeten Punkten

Fuß-/Radweg teilweise mit PKW beparkt (Merziger Straße)

Das Halten/Parken auf dem Gehweg ist verboten. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 StVO. Dort steht, dass Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen. Weiterer Anhaltspunkt ist § 12 Abs. 4a StVO. Er besagt, dass, sofern das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, nur der rechte, bzw. in Einbahnstraßen der rechte oder linke, Gehweg zum Parken zu benutzen ist. Zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist die Stadt Merzig.

Poller auf dem Fußweg (Bäckerei Marxen)

Hier handelt es sich um einen reinen Gehweg. Gemäß § 2 Abs. 5 StVO müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen, mit Fahrrädern den Gehweg nutzen, alle anderen Radfahrer nicht. Hinzu kommt, dass sich vor der Bäckerei eine Haltestelle befindet. Aufgrund des dortigen wilden Parkens dienen die Poller dem Schutz der Fußgänger und der Fahrgäste.

Verschleiß/altersbedingte Setzungen im Bodenbelag des Fuß-/Radweges bzw. unprofessionelle Bauausführung Fugen/Aufkantungen, Schwellen etc. über die ganze Strecke entlang

Gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzte Rad- und Gehwege haben je nach Lage an der freien Strecke oder in der Ortsdurchfahrt eine unterschiedliche Baulast. Eine genaue Verortung des gemeldeten Abschnittes konnte leider nicht vorgenommen werden, es wird aber keinen direkten Zusammenhang mit dem Umbau des Verkehrsknotenpunktes gesehen. Der Landesbetrieb wird zusammen mit der Stadt Merzig den kompletten Streckenabschnitt begehen und gemeinsam festlegen, wie etwaige Mängel behoben werden können.

Für Menschen mit Sehbehinderungen und Mobilitätseinschränkungen sehr schwierig zu bewältigender Bodenbelag (bspw. Pflasterung Höhe Kremmer)

Die Ausfahrt der Tankstelle Kremmer wurde mit Pflastersteinen ausgebildet, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass es bei verlegtem Verbundsteinpflaster nach einer gewissen Zeit durch die Beanspruchung durch schwere Fahrzeuge zu Setzungen kommt. Um dies zu verhindern, hat der LfS sich entschlossen im Bereich der Tankstellenausfahrt in Beton verlegte Pflastersteine zu verbauen. Der Belagswechsel erhöht auch die Erkennbarkeit der Ausfahrt. Der Landesbetreib prüft eine Optimierung der Oberfläche. 
Für Rollstuhlfahrer muss im Querungsbereich die Nullabsenkung über eine Länge bzw. Breite von 2,00m hergestellt werden, dem Blinden müssen hierzu mindestens 1,50m „Breite“ gewährleistet werden.
Diese Maße konnten vor Ort nicht eingehalten werden, man entschied sich deshalb für eine gemeinsame Querung für Blinde sowie Rollstuhlfahrer mit einer Bordsteinhöhe von 3cm, welche nach DIN 32984 für diesen Fall auch so vorgeschrieben ist.
Die derzeit vorhandene Kante des Randbordsteines (rechte Seite der Ausfahrt Kremmer) muss erhalten bleiben damit sich der Sehbehinderte taktil orientieren kann, würde man die Bordsteinkante abflachen, wäre das nicht mehr möglich.

Zufahrt Kaufland-Parkplatz, keinerlei Hinweise dort für Rechtsabbieger

Hier handelt es sich um eine private Zuwegung zum Kauflandparkplatz.
Der Einbiegende hat auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. (§ 9 Abs. 3 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Zufußgehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.).

Überprüfung der Radfahrer und Fußgängerüberquerung an der Zufahrt Saarwiesenring

Hier hat ebenfalls der Einbiegende auf Fußgänger und Radfahrer zu achten (§ 9 Abs. 3 StVO, wie bei Zufahrt Kauflandparkplatz).

Ampeln mittig Fuß-/Radweg wegesperrend verbaut / Versetzung der Ampeln

Die Maste sind in einem Abstand von 1,00 m bis 1,20 m von der Vorderkante des Bordsteins eingebaut worden. Somit kann gewährleistet werden, dass beispielsweise ein Rollstuhlfahrer den Gehweg vor dem Signalmast passieren kann, ohne den Gehweg verlassen zu müssen.

Schlechte Linienführung für Radfahrer im Bereich der Bushaltestelle

Die Linienführung ist nach Auffassung des Landesbetriebs durch bauliche Gestaltung erkennbar.

Hohe Fahrgeschwindigkeit bzw. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h zwischen Hilbringen Ortsmitte und Landratsamt mit Geschwindigkeitsüberwachung

Zwischen Hilbringen und Merzig ist die Geschwindigkeit bereits auf 50 km/h reduziert. Dies entspricht der Geschwindigkeit in einer Ortsdurchfahrt. Gründe für eine Reduzierung auf 30 km/h liegen nicht vor.
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist Sache der Ortspolizeibehörden.

Fehlende Fahrbahnmarkierung zwischen Hilbringen und Ballern (dringend erforderlich)

Die Planung der Markierung in diesem Bereich erfolgte gemeinsam vom Landesbetrieb für Straßenbau und der Stadt Merzig. Diese Planungen wurden abschließend im Oktober 2020 mit Beteiligung des Landkreises Merzig-Wadern abgestimmt und festgelegt. Um eine Demarkierung zu vermeiden wurde bis zum Abschluss dieser Planung auf eine Markierung verzichtet.

Entwicklung neuer Park-Konzepte

Die Entwicklung von Konzepten zum ruhenden Verkehr müssen ganzheitlich für das Stadtgebiet erarbeitet werden, die Zuständigkeit liegt hierfür bei der Stadt Merzig. Zu derartigen Fragenstellungen bittet der Landesbetrieb für Straßenbau sich direkt mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen.

Neuer Radweg Merziger Straße

Nach derzeitiger Einschätzung des Landesbetriebs kann ein baulich getrennter Rad- und Gehweg in der Merziger Straße in Hilbringen aufgrund fehlender Breiten nicht angelegt werden.
Sobald das Radverkehrskonzept der Stadt Merzig vorliegt, wird der Landesbetrieb evtl. Vorschläge überprüfen.

Farbliche Markierung der Radwege

Im Bereich der L 173 Hilbringen-Merzig bzw. Merzig-Hilbringen ist ein gemeinsamer Geh- Radweg ausgewiesen. Da die Breite eine getrennte Nutzung nicht zulässt, wurde hier eine gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer angeordnet. Eine Einfärbung in Rot für den Radfahrer ist nur über die nicht signalisierten Einmündungen (Saarwiesenring, Kaufland) möglich.

Anlage neuer Übergang (Zebrastreifen) vor Eisenbahnunterführung

Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Zusammenhang mit einer Signalisierung (Ampel) ist nicht zulässig.

Alternativ andere Verkehrsführung für LKW zum gesamten Gewerbegebiet Rieffstraße

Während des Planungsprozesses wurde die Abhängung der Rieffstraße seitens der Stadt nicht vorgebracht. Sollte dies seitens der Kreisstadt Merzig gewünscht werden, werden verkehrsrechtlichen Anordnungen durch den Landkreis und eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte durch den Landesbetrieb erforderlich.

 

Medienansprechpartner

Christian Altmann
Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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