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Hochwasser 2024 – Handlungsempfehlungen und erste Hilfestellungen

Schwere Unwetter haben im Saarland in vielen Gebieten zu verheerenden Verwüstungen geführt. Durch das Hochwasser wurden auch Baudenkmäler in Mitleidenschaft gezogen oder sogar stark beschädigt.

Hier finden Sie erste Hinweise zu fachlichem Rat und Hilfen.

Das Landesdenkmalamt hat für vom Hochwasser betroffene Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zur erleichterten Kontaktaufnahme folgende Emailadresse eingerichtet: hochwasserschaden@denkmal.saarland.de

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bietet unbürokratische Hilfe für durch Hochwasser an Denkmälern entstandene Schäden an. Weiterführende Informationen finden Sie unter Katastrophenhilfe für Denkmale der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Hochwasserschäden an Denkmälern – Handlungsempfehlungen für Sofortmaßnahmen und zur Gebäudetrocknung

Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen sollen helfen, die geschädigten Objekte möglichst nicht weiter zu beeinträchtigen. Des Weiteren finden sich Hinweise zu fachlichem Rat und Hilfen. Die Handlungsempfehlungen für Sofortmaßnahmen und zur Gebäudetrocknung können am Ende dieser Seite als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Grundsätzliche Hinweise

  • Eigensicherung geht immer vor. Gehen Sie niemals Risiken für die eigene Gesundheit ein.
  • Der Zustand und die Schäden sollten vor Ort fotografisch festhalten werden. Oft sind Fotodokumentationen mit der Handykamera ausreichend.
  • Die Betroffenen sollten möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt aufnehmen. Maßnahmen sind mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen. Das Landesdenkmalamt bemüht sich um eine zeitnahe und pragmatische Abwicklung.

Abpumpen des Wassers und Reinigungsarbeiten

  • Beim Leerpumpen insbesondere von Kellern ist der Grundwasserstand zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei u.a. Mörtelausspülungen und statischen Problemen die Beurteilung der Standsicherheit ggf. nur von einem Fachbüro getroffen werden kann.
  • Alle inneren Oberflächen und Schichten (ohne historischen Wert), die das Trocknen der Wände behindern, sollten entfernt werden (u.a. Teppiche, PVC, Vertäfelungen).
  • Grobe Verschmutzungen an Fassaden und Wandflächen sollten schonend mit Wasser oder Wasserdampf entfernt werden. Fest anhaftende Verschmutzungen sollten nach Möglichkeit mechanisch entfernt werden.
  • Vorsicht ist bei der Arbeit mit Hochdruckreinigern geboten. Hier sollten Flachstrahldüsen verwendet und auf einen Arbeitsabstand von mind. 40 cm geachtet werden, um Schädigungen der historischen Oberflächen zu vermeiden.

Unterstützung des Trocknungsprozesses von Fundament, Böden und aufgehenden Wänden

  • Alle inneren Oberflächen und Schichten (ohne historischen Wert), die das Trocknen der Wände behindern, sollten entfernt werden (u.a. Teppiche, PVC, Vertäfelungen).
  • Eine voreilige Abnahme von historischem Putz oder Stuck sollte vermieden werden, da diese im Zuge der Trocknung wieder an Festigkeit gewinnen können.
  • Unkritisch sind hingegen nicht mehr originale Putze oder Gefache, die in der Vergangenheit bereits erneuert wurden. Diese können aus denkmalfachlicher Sicht abgenommen bzw. ausgetauscht werden. Auch hier könnte ein Abwarten des Trocknungsprozesses zur Erhaltung sinnvoll und kostengünstiger sein.
  • Bei Gewölbekellern kann es sinnvoll sein, auch aufliegende historische Bodenbeläge wie z.B. Dielen oder Parkett vorsichtig abzunehmen und aufzubewahren, um die Trocknung der Schüttung (mit Schutt o.ä. aufgefüllte Gewölbezwickel) und Keller zu verbessern.
  • Schüttungen können auch organisches Material enthalten, welches schnell verrottet oder durch Schlammwasser verunreinigt sein kann. In diesem Fall sollte die Schüttung entfernt werden.
  • Historische Elemente wie Holzvertäfelungen, hochwertige Bodendielen, Fußleisten, Türzargen sollten im Idealfall (zum späteren Wiedereinbau, Ergänzung) gesichert und zur Trocknung zwischengelagert werden. Das Landesdenkmalamt kann hier beraten.

Trocknungsmaßnahmen

  • Die beste Trocknungsmethode ist Durchzug. Daher sollte für eine bestmögliche Lüftung bzw. Luftströme gesorgt werden. Hierbei können Gebläse oder Ventilatoren unterstützen. So kann ggf. Schimmelbildung unterdrückt werden.
  • Eine langsame Trocknung ist wichtig, um Schwundrisse zu vermeiden.
  • Der Einsatz von Heizlüftern, Trockengebläsen oder andere Warmluftgeräten sollte vermieden werden. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und somit Schimmelbildung, Schäden an Holz und Salzausblühungen begünstigen.
  • Stattdessen sollte feuchte Luft abgesaugt werden, sodass Außenluft nachströmen kann. Trocknungsgeräte können helfen und stellen keine Gefahr für die Substanz aufgrund eines zu schnellen Trocknungsprozesses dar.
  • Kondensationstrockner (bei geschlossenen Fenstern) sind sehr schonungsvoll und v.a. für das Trocknen von Putzlagen geeignet, aufgrund der geringeren Kapazität weniger für vollständig durchweichte Fachwerkwände.
  • Historische Holztüren sollten, sofern sie noch schließen, langsam durchtrocknen. Erst nach einer vollständigen Trocknung sollte die Frage einer Reparatur oder Erneuerung entschieden werden.

Fachwerkausfachungen aus Lehm / Stroh, organischen Materialien

  • Hier sollten keine übereilten Entscheidungen getroffen werden. Gefache aus organischen Materialien wurden einst feucht eingetragen und trocknen im Regelfall innerhalb von zwei Wochen gut ab. Daher sollten sie zunächst erhalten werden. Grenzwertig mit Schadstoffen belastete Bauteile können nach späterer genauer Untersuchung ggf. immer noch ausgebaut werden.
  • Wenn Lehmausfachungen außen mit Kalkputzen versehen sind, sollten diese zum besseren Abtrocknen abgenommen werden (gilt nicht für Backsteinausfachungen). Nicht diffusionsoffene Schichten sollten ebenfalls entfernt werden.
  • Wenn nach zwei Wochen keine deutlichen Trocknungsfortschritte (Farbumschlag) eingetreten sind, faulige Gerüche oder flächige Schimmelbildung auftreten, sollte Rücksprache mit Experten gehalten werden.

Klärung möglicher Kontaminationen mit Schadstoffen

  • Schadstoffeinträge durch z.B. Heizöl oder Terpentin in Ausfachungen, Schüttungen und Ähnlichem sollten unbedingt abgeklärt werden.
  • Sollte es sich nicht um flüchtige Stoffe handeln, müssen diese Bereiche schadstoffsaniert werden. Vorher ist zu prüfen, wie tief die Schadstoffe in die einzelnen Materialschichten des Bauwerks eingedrungen sind.
  • Alle kontaminierten Elemente sollten fachgerecht entfernt werden.
  • In gemauerten Kellerbereichen dürften Schadstoffeinträge weniger Schäden anrichten. Hier können ggf. Fugen und Putze entfernt werden, auch um das Baumaterial bestimmen und Auswirkungen besser einschätzen zu können.

Archäologische Fundstellen

  • Melden Sie archäologische Funde im Zuge von Hochwasser dem Landesdenkmalamt. Dies gilt für bekannte, wie auch bislang unbekannte Bodendenkmäler, die durch das Hochwasser freigespült wurden oder während der Aufräum- und Sanierungsarbeiten sichtbar wurden. Insbesondere in den stark aberodierten Uferbereichen der betroffenen Bäche und Flüsse zeigen sich immer wieder neue archäologische Befunde.

Weiteres Verfahren: Kosten und Hilfen

  • Bewahren Sie alle Rechnungen auf, die Kosten in Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis dokumentieren (z.B. Miete für Trocknungs- und Reinigungsgeräte).
  • Kosten für die Sanierung von durch Hochwasser geschädigten Denkmälern können steuerlich abgeschrieben werden, da sie dem Erhalt und der Nutzung des Denkmals dienen. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt steuerliche Abschreibung.
  • Der Antrag auf steuerliche Abschreibung für das Jahr 2024 sollte erst nach Ablauf des Kalenderjahres, also Anfang 2025, gestellt werden.
    Das Landesdenkmalamt berät Sie hierzu gerne.
  • Das Landesdenkmalamt stellt Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern bei Bedarf Bescheinigungen über den Denkmalstatus des betroffenen Gebäudes aus, sollte dies zum Nachweis erhöhter Aufwendungen zur Sanierung von Denkmälern gegenüber der Versicherung erforderlich sein.
  • Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bietet unbürokratische Hilfe für durch Hochwasser an Denkmälern entstandene Schäden an. Weiterführende Informationen finden Sie unter Katastrophenhilfe für Denkmale der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Kontakt

Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt auf und dokumentieren Sie die aktuellen Hochwasserschäden mit einigen Fotos.

Das Landesdenkmalamt hat für vom Hochwasser betroffene Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer zur erleichterten Kontaktaufnahme folgende Emailadresse eingerichtet: hochwasserschaden@denkmal.saarland.de

Landesdenkmalamt
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Telefon 0681-501 2480