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Rechtsangelegenheiten, Rückkehrberatung

Das Sachgebiet ist zuständig für:

  • den Erlass von Bescheiden/Ablehnungen/Ausreiseaufforderungen/Ausweisungen
  • Anträge, Erwiderungen, Stellungnahmen in Klageverfahren
  • Abschiebehaft einschließlich Beschwerdeverfahren
  • Verlängerungen von Duldungen
  • Entzug des Freizügigkeitsrechts EU
  • Vorbereitung der Abschiebung
  • Befristungen von Aufenthalts- und Einreiseverboten

Aufgabe des Sachgebietes ist ebenfalls die Beendigung des Aufenthaltes ausreisepflichtiger Ausländer außerhalb des Asylverfahrens.

Im Sachgebiet ist ebenfalls die Rückkehrberatungsstelle verortet.

Rückkehrberatungsstelle

  • Denken Sie darüber nach, in Ihr Heimatland zurückzukehren?
  • Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihrer dauerhaften Rückkehr?

Die Beratung erfolgt neutral, umfassend, vertraulich und ergebnisoffen unter Berücksichtigung des jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status. Der Ausländer beziehungsweise die Ausländerin soll in die Lage versetzt werden, aufgrund fundierter Informationen eine eigenständige Entscheidung zu treffen.

Das Beratungsangebot richtet sich aber nicht nur an Asylbewerber im laufenden Verfahren, sondern auch an bereits abgelehnte Asylbewerber einschließlich der sogenannten Dublin-Fälle sowie Personen mit Aufenthaltstitel.
Es handelt sich hierbei um ein Projekt, das im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt wird.

Durch eine intensive und individuelle Beratung soll eine zeitnahe und geplante Rückkehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Reintegration der Menschen in ihrer Heimat unterstützt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Reisekosten übernommen und auch eine finanzielle Förderung für den Neuanfang im Heimatland zugeteilt werden.

Förderprogramme

Für freiwillig Rückkehrende bieten Rückkehr- und Reintegrationsprogramme vielfältige Hilfe, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten der geförderten freiwilligen Rückkehr, die zur Ihrer Situation passen und Ihnen den besten Neustart ermöglichen.

Welche Förderungen für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Wir haben für Sie mögliche Förderungen kurz zusammengefasst:

  • Kosten für ein Flug- oder Busticket
  • Fahrtkosten vom aktuellen Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
  • Geld für die Reise, sogenannte Reisebeihilfe
  • einmalige Starthilfe in Abhängigkeit vom Zielstaat
  • bei Bedarf: medizinische Unterstützung

In bestimmten Herkunftsländern stehen weitere Unterstützungen vor Ort zur Verfügung, die Ihnen bei einem Neuanfang helfen:

  • finanzielle Starthilfen
  • Leistungen im Bereich Wohnen sowie im medizinischen Bereich
  • berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei einer Existenzgründung

Das Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration gibt ebenfalls einen guten ersten Überblick über Ihre verschiedenen Möglichkeiten.   

Welche Konsequenzen drohen mir bei einer zwangsweisen Rückführung? 

Wenn Sie von einer deutschen Behörde zur Ausreise aufgefordert wurden, aber nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig ausreisen, leiten wir Ihre zwangsweise Rückführung in Ihr Herkunftsland ein.

Eine Rückführung bedeutet für Sie und Ihre Familie:

  • Sie werden zu einem nicht angekündigten Termin abgeholt.
  • Sie können keine Vorbereitungen im Zielland treffen.
  • Sie erhalten keine Beratung und finanzielle Unterstützung für Ihre Rückreise.
  • Sie haben weniger Zeit zum Packen Ihrer persönlichen Gegenstände.
  • Sie können sich nicht von allen liebgewonnenen Menschen persönlich verabschieden.

Die rechtlichen Folgen einer Rückführung sind:

  • ein Wiedereinreiseverbot für fast alle europäischen Staaten
  • Sie tragen alle Kosten für die Rückführung.

 

Kontakt: 

Bei Fragen zur freiwilligen Rückkehr verwenden Sie bitte unser Kontaktformular mit dem Anliegen „Rückkehrberatung“ oder schreiben Sie uns eine E-Mail: 

Rückkehrberatung:

Landesverwaltungsamt
- Zentrale Ausländerbehörde –
Ostpreußenstraße 29/Zimmer 3.12
66822 Lebach
FAX: 0681/501-6858
E-Mail: rueckkehr@lava.saarland.de