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Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer

Als Folge der anhaltenden Konflikte der letzten Jahre ist es zu einem starken Anstieg an Flüchtlingen im Saarland gekommen. Unter diesen Flüchtlingen befinden sich auch viele Minderjährige, die ohne die Begleitung ihrer Sorgeberechtigten unterwegs sind.

Im Rahmen des sogenannten Vorclearingverfahren werden die sogenannten unbegleiteten, minderjährigen Ausländer (umA) zunächst vorläufig in Obhut genommen und es findet ein Erstscreening statt.  Die hierbei zu treffenden Entscheidungen unterliegen engen Fristen, die dem kindlichen Zeitempfinden während der Übergangsphasen Rechnung tragen sollen.

Das Erstscreening umfasst die Frage nach verwandten Personen im In- und Ausland, eine Kindeswohlprüfung, die Altersfeststellung nach § 42 f. SGB VIII und eine Gesundheitsuntersuchung. Hierbei wird auch die Frage geklärt, ob die Kinder und Jugendlichen in andere Bundesländer verteilt oder dauerhaft im Saarland in Zuständigkeit eines örtlichen Jugendamts untergebracht werden.

Das Vorclearingverfahren in der Zuständigkeit des LAS

Um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können und eine möglichst gleichförmige bundesweite Verteilung zu gewährleisten, wurde 2016 mit dem §42a SGB VIII eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die nach dem Königsteiner Schlüssel eine ressourcenorientierte Verteilung auf alle Bundesländer ermöglicht. So werden die wenigen grenznahen aufnehmenden Bundesländer wie das Saarland deutlich entlastet. Aus dem Verteilungsverfahren resultiert ein zweistufiges Verfahren welches sich in Vorclearing und Clearing unterteilt.

Die Zuständigkeit für das Vorclearingverfahren, einschließlich der operativen Steuerung, liegt im Saarland im Referat C 2 - Vorclearingverfahren umA des LAS.

Seit Juni 2023 gibt es eine neue zentrale Vorclearingeinrichtung im Nordsaarland. Zusätzlich gibt es eine Einrichtung in Saarbrücken, in der weibliche umA untergebracht werden.

Die pädagogische Betreuung in der zentralen Vorclearingstelle erfolgt durch die idee.on gGmbH. Der Träger Idee.on unterstützt die Mitarbeiter des LAS mittels einer 24-Stunden-Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten und zusätzlich bei der Logistik im Vorclearingverfahrens.

Der Ablauf des Vorclearingverfahrens

In der Landesaufnahmestelle Lebach (LASt) oder spätestens nach Aufnahme in unserer Einrichtung wird überprüft, ob es sich um einen Minderjährigen handelt und ob dieser tatsächlich unbegleitet ist. D.h. seitens des Landesamtes wird geprüft, ob mögliche Begleitungen mindestens Erziehungsberechtigte darstellen oder ob die Jugendlichen in sogenannten Fluchtgemeinschaften unterwegs sind. Falls Verwandte im Saarland wohnen, wird ermittelt, ob diese die unbegleiteten Minderjährigen aufnehmen und die Vormundschaft beantragen möchten.

Alle Kinder und Jugendlichen erhalten einen medizinischen Erst-Check, um den allgemeinen Gesundheitszustand zu ermitteln und ansteckende Krankheiten wie z. B. Tuberkulose direkt behandeln zu können. Diese Untersuchungen dienen dem Selbst- und Fremdschutz, zumal langwierige unbehandelte ansteckende Krankheiten die Verteilung in den Bund ausschließen und z. B. einen Schulbesuch deutlich erschweren.

Das Prüfverfahren unterliegt Fristen, die dafür Sorge tragen sollen, dass das Vorclearingverfahren innerhalb eines Monats beendet ist. Ziel ist es, für die Kinder und Jugendlichen im Sinne des Kindeswohls schnell ein geregeltes Zuhause zu finden.

Überleitung in das Clearingverfahren

Sobald die Kinder und Jugendlichen das Vorclearingverfahren durchlaufen haben, übergibt das LAS die Kinder und Jugendlichen in die Obhut des örtlich zuständigen Jugendamts. Mit der Übergabe und Inobhutnahme durch das zugewiesenen Jugendamt ist das Clearingverfahren eröffnet. Dieses umfasst die Überprüfung einer möglichen Familienzusammenführung, die Beantragung einer Duldung, die gerichtliche Bestellung eines Vormundes, das Stellen eines Asylantrags, die Überprüfung des Impfstatus und die Erfüllung weiterer Voraussetzungen für einen Schulbesuch.

Erreichbarkeit und Kontakt

Die Vorclearingstelle ist Ansprechpartner für die Bundes- und Landespolizei, die Jugendämter und Verteilzentren der Bundesländer und des Bundes.

Vorclearingstelle:

Bürozeiten werktags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Ansprechpartner Vorclearing
Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

Die Dienstzeiten inklusive Absprachen mit Behörden, Begehungs- und Klärungsterminen bewegen sich werktags zwischen 06:30 bis 18:30 Uhr.

Träger Idee.on gGmbH:

Am Wochenende und außerhalb unserer Bürozeiten regelt die Idee.on gGmbH die Aufnahmen.

Die 24-Stunden Bereitschaftsnummer: +49 178 1052056

Kontakt für Presseanfragen

Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit:

Sandy Stachel
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit