| Landesamt für Soziales | Soziales, Gesundheit, Familie

Rechtsvorschriften, Förderrichtlinien und weitere Informationen

Assistierte Reproduktion (künstliche Befruchtung)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fördert gemeinsam mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen mit bis zu 1.000 Euro. Die Förderung wird nach den eingestellten Haushaltsmitteln gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Aufgeschlagene Loseblattsammlung eines Gesetzes Aufgeschlagene Loseblattsammlung eines Gesetzes
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Förderrichtlinien

Grundlegende Rechtsvorschriften

Allgemeine und medizinische Informationen