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Die EAA

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber im Saarland

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber - kurz: EAA - ist im Saarland beim Integrationsfachdienst angegliedert und berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder ausbilden möchten.

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Foto: © echtgut markeninszenierung

Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht am Willen von Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig einfach noch keine Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Bei manchen herrschen Vorurteile. Einige kennen die Förder- und Unterstützungsleistungen nicht, andere wissen nichts von Beratungs- und Informationsangeboten, die ihnen zur Verfügung stehen.

Um hier Abhilfe zu schaffen, haben die Inklusions- und Integrationsämter in Deutschland ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen eingerichtet. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber im Saarland wurde beim Integrationsfachdienst des Inklusionsamtes in Saarbrücken eingerichtet.

Die EAA als Loste und Netzwerker

Die Einheitliche Ansprechstelle steht dabei als trägerunabhängiger Lotse für alle Fragen rund um Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Die kompetenten Mitarbeitenden der EAA beraten alle saarländischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenfrei und unkompliziert. Die EAA kennt sich aus in den unterschiedlichen Programmen und Angeboten der Leistungsträger wie Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Inklusionsamt und vielen mehr aus. Sie hilft Ihnen sich in diesem verwirrenden Zuständigkeitsdschungel zurecht zu finden.

Die Einheitliche Ansprechstelle ist im Saarland bestens vernetzt und kann für Sie als Arbeitgeber hilfreiche Kontakte herstellen und begleitet Sie im Prozess bis zur Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern und darüber hinaus.

Die EAA sucht den Kontakt zu den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Saarland

Die Mitarbeitenden der Einheitlichen Ansprechstelle im Saarland gehen auch in Eigeninitiative auf Arbeitgeber, Arbeitgebervereinigungen, Kammern und Dachverbände zu, um proaktiv über die Themen Ausbildung, Einstellung und (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu informieren, zu sensibilisieren und zu assistieren.

Nicht zum Aufgabenbereich gehört die Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden - dies obliegt der Bundesagentur für Arbeit. 

So arbeitet die EAA

Wie die Unterstützung durch die EAA funktioniert wird in diesem Video der BIH anschaulich erklärt: