Das Inklusionsamt
Das Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales ist für die Sicherung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Dazu kann es Maßnahmen ergreifen oder Leistungen erbringen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu beseitigen.
Auf einen Blick - Die wichtigsten Informationen:
Flyer - Das saarländische Inklusionsamt (PDF, 676KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Inklusionsamt weist ein umfangreiches Beratungsangebot für Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer auf. Speziell ausgebildete Technische Berater klären Fragen im Zusammenhang mit der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Für besondere Begleitung oder Beratung am Arbeitsplatz kann das Inklusionsamt die Fachberater des Integrationsfachdienstes beauftragen.
Im Rahmen der sogenannten begleitenden Hilfe kann das Inklusionsamt Zuschüsse an schwerbehinderte Arbeitnehmer oder deren Arbeitgeber zahlen, um beispielsweise technische Hilfsmittel zu beschaffen, Arbeitsplätze behindertengerecht auszustatten oder außergewöhnliche Belastungen abzumildern.
Treten Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auf oder entstehen längere Krankheitszeiten kann der Arbeitgeber das Inklusionsamt im Präventionsverfahren oder beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement zur Beratung und Unterstützung hinzuziehen. Ziel ist die Beseitigung der Probleme am Arbeitsplatz und die dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, muss er die Zustimmung des Inklusionsamtes beantragen. Dieser besondere Kündigungsschutz hat die Aufgabe, schwerbehinderte Beschäftigte vor behinderungsbedingten Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt zu schützen und sie gegebenenfalls auszugleichen. Das bedeutet nicht, dass schwerbehinderte Mitarbeiter unkündbar sind.
Das Inklusionsamt bietet außerdem in Zusammenarbeit mit externen Partnern ein vielseitiges Schulungsangebot zum Themenkomplex „Arbeitswelt und Behinderung“ für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Beauftragten der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte usw. an.
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Inklusionsamt und Inklusionsprojekte
Elke Alexander
Referatsleiterin B 4
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