| Landesamt für Soziales | Soziales, Menschen mit Behinderung, Familie

Eltern-Zeit

in leichter Sprache erklärt

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Eltern-Zeit.

Illustration, die Gleichberechtiugung zwischen Mann und Frau und Mensch mit und ohne Behinderung darstellt
Foto: .

Hinweis:

Wir benutzen immer die männliche Form von Wörtern.

Wir schreiben nur:

Mitarbeiter.

Wir schreiben nicht:

Mitarbeiter oder Mitarbeiterin.

Wir meinen aber immer alle Menschen.

Was ist die Eltern-Zeit?

Illustration von Eltern mit Baby Illustration Eltern mit Baby
Foto: :

Vor allem in den ersten Lebens-Jahren vom Kind

wollen viele Eltern auch viel Zeit bei ihrem Kind sein.

Deshalb haben Eltern in Deutschland das Recht auf Eltern-Zeit.

Illustration eines Gesetzbuches
Foto: .

Dazu gibt es auch ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Bundes-Eltern-Geld und Eltern-Zeit-Gesetz.

Bei der Eltern-Zeit machen Sie Pause von Ihrer Arbeit.

Sie haben dann Zeit und können sich um das Kind kümmern.

Ihr Arbeitgeber kann Sie in der Eltern-Zeit nicht kündigen. 

Für wen ist die Eltern-Zeit?

Illustration Eltern mit Kind Illustration Eltern mit Kind
Foto: :

Die Eltern-Zeit ist für Eltern, die arbeiten gehen.

Die Eltern sind dabei angestellt.

Das bedeutet:

Sie arbeiten nicht für sich selbst.

Sie arbeiten für einen Arbeitgeber.

 

Auch Adoptiv-Eltern können Eltern-Zeit bekommen.

Adoptiv-Eltern sind Menschen,

die ein Kind bei sich aufnehmen.

Sie haben das Kind nicht selbst zur Welt gebracht.

Aber das Kind gehört jetzt zu der Familie.

Illustration Eltern mit Kind auf Sofa Illustration Eltern mit Kind
Foto: :
 

Auch Pflege-Eltern können Eltern-Zeit bekommen.

Pflege-Eltern sind Menschen,

die ein Kind bei sich aufnehmen.

Sie haben das Kind nicht selbst zur Welt gebracht.

Vielleicht ist das Kind aber nur für einen bestimmten Zeitraum

bei der Pflege-Familie.

 

Manchmal können auch die Groß-Eltern die Eltern-Zeit bekommen.

Oder andere Personen aus der nahen Familie von dem Kind.

Sie möchten Eltern-Zeit nehmen?

Dann müssen Sie mit dem Kind zusammen wohnen.

Und Sie müssen das Kind selbst betreuen und erziehen.

Sie haben mehrere Kinder bekommen?

Zum Beispiel Zwillinge.

Dann haben Sie für jedes Kind das Recht auf Eltern-Zeit.

Wann können Sie die Eltern-Zeit nehmen?

Illustration Baby Illustration Baby
Foto: :

Sie können die Eltern-Zeit ab der Geburt von Ihrem Kind nehmen.

Sie können die Eltern-Zeit bis zum 3. Geburtstag von Ihrem Kind nehmen.

Das bedeutet:

Sie können 3 Jahre Eltern-Zeit nehmen.

Illustration Kleinkind Illustration Kleinkind
Foto: :

Sie können auch einen Teil von der Eltern-Zeit später nehmen.

Das geht aber nur bis zum 8. Geburtstag von Ihrem Kind.

Ihr Kind ist vor dem 30. Juni 2015 geboren?

Und Sie haben nicht 3 Jahre Eltern-Zeit am Stück genommen?

Dann können Sie bis zum 8. Geburtstag von Ihrem Kind noch

bis zu 12 Monate Eltern-Zeit nehmen.


Ihr Kind ist nach dem 1. Juli 2015 geboren?

Und Sie haben nicht 3 Jahre Eltern-Zeit am Stück genommen?

Dann können Sie bis zum 8. Geburtstag von Ihrem Kind noch

bis zu 24 Monate Eltern-Zeit nehmen.

Sie brauchen dafür nicht die Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber.

Mütter und Väter können gleichzeitig bis zu 3 Jahre Eltern-Zeit nehmen. 

Eltern-Zeit und Arbeitgeber

Illustration Chef Illustration Chef
Foto: :

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vorher sagen:

Dann will ich Eltern-Zeit nehmen.

Dafür müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber schreiben.

Und Sie müssen festlegen:

So viel Eltern-Zeit will ich in den nächsten 2 Jahren machen.

Sie wollen nachträglich etwas an dem Zeitraum

von der Eltern-Zeit ändern?

Dann muss Ihr Arbeitgeber zustimmen.

Sie müssen dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Ende

von den 2 Jahren sagen:

Ich will das dritte Jahr Eltern-Zeit machen.

Oder ich will das dritte Jahr Eltern-Zeit nicht machen.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Bescheinigung über die Eltern-Zeit geben. 

Eltern-Zeit und Teilzeit-Arbeit

Illustration für Arbeitzeit Illustration Arbeitszeit
Foto: .

Sie wollen in der Eltern-Zeit arbeiten?

Dann dürfen Sie nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie haben nur das Recht zu arbeiten, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte hat.

      Auszubildende gehören nicht dazu.

  • Sie schon mindestens 6 Monate

      bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben.

  • Sie mindestens 2 Monate in Teilzeit arbeiten.

     Und die Arbeitszeit zwischen 15 Stunden und 32 Stunden

       in der Woche sind.

  • Ihr Arbeitgeber keine wichtigen Gründe dagegen hat.
  • Sie das mindestens 7 Wochen vorher Ihrem Arbeitgeber

      schriftlich gesagt haben.  

Kann der Arbeitgeber die Teilzeit-Arbeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann nur in diesen Fällen Ihre Teilzeit-Arbeit ablehnen:

  • Die Teilzeit-Arbeit ist ein großes Problem für das Unternehmen.

       Zum Beispiel für die Sicherheit im Betrieb.

  • Durch die kürzere Arbeitszeit hat der Arbeitgeber

      sehr hohe Kosten.

      Der Arbeitgeber muss das nachweisen.

  • Der Arbeitgeber findet keine passende Person,

      die den anderen Teil von Ihrer Teilzeit-Arbeit macht.

 

Eltern-Zeit und Kündigung

Illustration einer Kündigung Illustration Kündigung
Foto: .

Sie sind in Eltern-Zeit?

Dann haben Sie einen Kündigungs-Schutz.

Das bedeutet:

Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen.

Der Kündigungs-Schutz steht im Gesetz.

Sie haben Ihrem Arbeitgeber gesagt:

Ich möchte Eltern-Zeit nehmen.

Dann darf der Arbeitgeber Sie nicht kündigen.

Der Kündigungs-Schutz fängt aber frühestens 8 Wochen

vor Ihrer Eltern-Zeit an.

Ausnahmen

In ganz besonderen Fällen darf Ihr Arbeitgeber Sie doch kündigen.

Sie wollen selbst kündigen?

Dann müssen Sie das zum Ende von Ihrer Eltern-Zeit machen.

Sie müssen 3 Monate vor dem Ende von Ihrer Eltern-Zeit kündigen.

Sie haben noch Fragen zum Thema Eltern-Zeit?

Illustration zeigt eine Frau mit einer Frage Illustration Frage
Foto: :

Dann melden Sie sich bei uns.

Die Eltern-Geld-Stelle vom Landes-Amt für Soziales hilft Ihnen gerne!

elterngeld@las.saarland.de

Mehr Informationen

Illustration Info-Zeichen Illustration Info
Foto: :

Finden Sie auf unseren Internet-Seiten in schwerer Sprache.

Elternzeit

Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig

Illustrationen:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers