| Landesamt für Soziales | Familie, Kinder

Antrag auf Elterngeld

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie beim Landesamt für Soziales einen Antrag stellen. Dies geht am bequemsten mit unserem Onlineantrag.

Bei unserem Onlineantrag werden die eingegebenen Daten direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und Sie erhalten eine auf den Einzelfall abgestimmte Liste der erforderlichen Anlagen zum Elterngeldantrag.

Dadurch gehen die Anträge in der Mehrzahl aller Fälle richtig und vollständig bei der Elterngeldstelle ein, so dass eine schnellere Bearbeitung möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Einzelfall dennoch Rückfragen entstehen können.

Inzwischen ist es sogar möglich Dokumente am Ende der Antragstellung hochzuladen. So können Sie uns Ihre Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Steuerklärung etc.) und Bescheinigungen (z.B. Bescheinigungen des Arbeitgebers und der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld) ganz bequem hochladen.

Möglich ist dies neben dem pdf-Format auch als Fotodateien in den Dateiformaten .jpeg, .png und .tiff.

Kleiner Tipp:

Wer sich als Nutzer registrieren lässt, kann schon vor der Geburt den Antrag vorbereiten und speichern und nach der Geburt dann noch fehlende Angaben ergänzen und Nachweise hochladen und dann den Antrag an uns abschicken.

Hier geht es direkt zum Onlineantrag:

Elterngeld

Alternativ zur Onlineantragstellung:

Stehen Ihnen verschiedene Antragsformulare als Download zur Verfügung.

Bundeseinheitlicher Elterngeldantrag für Geburten ab dem 1. April 2024:

bundeseinheitlicher Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024 (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Bescheinigung des Arbeitgebers zum bundeseinheitlichen Antrag auf Elterngeld (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ein elektronischer Datenabruf bei den Krankenkassen gemäß Nr. 10 des bundeseinheitlichen Antrags technisch noch nicht zur Verfügung steht. Bitte reichen Sie deshalb eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Leistungsdauer und der kalendertäglichen Höhe des Mutterschaftsgeldes ein.

Bundeseinheitlicher Elterngeldantrag für Geburten ab dem 1. April 2025:

bundeseinheitlicher Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01. April 2025 (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Bescheinigung des Arbeitgebers zum bundeseinheitlichen Antrag auf Elterngeld (PDF, 701KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Anlage 2.c Wohnsitz im Ausland zum Elterngeldantrag ab 01. April 2025 (PDF, 102KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Anlage 2.g Staatsangehörigkeit zum Elterngeldantrag ab 01. April 2025 (PDF, 91KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Anlage 12.a Einkünfte neben dem Elterngeld (PDF, 242KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Datenschutzhinweise bundeseinheitlicher Elterngeldantrag ab 01. April 2025 (PDF, 40KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

E-Mail-Service der Elterngeldstelle:

Sie haben die Möglichkeit unseren E-Mail-Service in Anspruch zu nehmen. Dann erhalten Sie eine Benachrichtigung bei Antragseingang, erstelltem Bewilligungsbescheid und den jeweiligen erfolgten monatlichen Auszahlungen. Das entsprechende Formular (E-Mail-Service) können Sie am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.

E-Mail Service Elterngeld (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt zur Elterngeldstelle:

Die Telefonnummern und -zeiten der Elterngeldstelle Saarland sowie die Möglichkeit zu einer Online-Terminvereinbarung finden Sie unter Ansprechpartner der Elterngeldstelle