Förderung im Regelkindergarten (AfI)
Stützpädagogen der Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (AfI) in Regelkindergärten heilpädagogische Förderung
Die heilpädagogische Förderung durch Stützpädagogen der Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (AfI) im Regelkindergarten (LT E1) ist eine weitere heilpädagogische Leistung für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Diese Leistung ist geschaffen worden, um es behinderten Kindern zu ermöglichen oder zu erleichtern, den Kindergarten vor Ort gemeinsam mit nicht behinderten Kindern zu besuchen. Rechtsgrundlage ist § 113 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 in Verbindung mit § 79 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neun). Sie ist eine Alternative zur Betreuung in einem Förderkindergarten oder integrativen Kindergarten. Um diese Leistung gewähren zu können, muss mindestens ein Bedarf von fünf Stunden pro Woche an heilpädagogischer Betreuung bestehen.