| Landesamt für Soziales
| Menschen mit Behinderung
Kurzzeitwohnen
Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder einige Wochen umfassen.
Die Angebote zum Kurzzeitwohnen umfassen eine fachgerechte Betreuung und Unterstützung für die Person mit Behinderungen und zur Entlastung der Familien und Angehörigen.
Das Kurzzeitwohnen kann für geplante Abwesenheiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation in der Familie in Anspruch genommen werden.