| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung

Vertragsverlängerung mit der SHG Reha zur Fortführung des Integrationsfachdienstes

Seit Einführung des Integrationsfachdienstes (IFD) fungiert dieser als Dienstleister des Inklusionsamtes, wenn es um berufliche Begleitung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland geht. Mit seinem flächendeckendem Beratungs- und Betreuungsangebot ist der IFD an den Standorten Dillingen, Neunkirchen und Saarbrücken zu finden.

„Der Integrationsfachdienst ist wichtiger Ansprechpartner sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber sowie deren Betriebs- und Personalräte und Schwerbehindertenvertreter. Wir wollen weiterhin durch ein kompetentes und starkes Beratungs- und Unterstützungsangebot die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderung in das Erwerbsleben ermöglichen und sicherstellen“, freut sich Stefan Funck, Direktor des Landesamtes für Soziales (LAS), über die Fortführung des IFD um weitere 3 Jahre mit der SHG Reha.

Unterzeichnung Verlängerung Integrationsfachdienst Vertragsunterzeichung IFD 2023
v.l.n.r.: Elke Alexander, Stefan Funck, Martin Stoiber, Knut Berwanger Foto: ©LAS

Gemeinsam mit Martin Stoiber, Verwaltungsdirektor der Saarland-Heilstätten GmbH, Reha-Einrichtungen, Elke Alexander, Leiterin des Inklusionsamtes des LAS und Knut Berwanger, fachlicher Leiter des Integrationsfachdienstes, hat er am 18.08.2023 die Verlängerung der Übertragung der Aufgaben des Integrationsfachdienstes an die SHG Reha unterzeichnet. Damit bleibt der IFD nach der aktuellen Ausschreibungsrunde weiterhin in bewährter Trägerschaft der SHG Reha und wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Aufgabe des Integrationsfachdienstes ist es alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer dauerhaften beruflichen Beschäftigung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind und so eine Kündigung bzw. einen Verlust des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Er wendet sich dabei einerseits als ein wesentlicher Bestandteil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Problemen am Arbeitsplatz, andererseits aber auch an deren Arbeitgeberinne und Arbeitgeber mit dem Ziel diese bei der behindertengerechten Beschäftigung ihrer betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beraten und zu unterstützen.

Seit Mitte 2022 ist zudem noch die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) beim Integrationsfachdienst angegliedert. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber berät, informiert und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei allen Fragen, die mit der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung in Zusammenhang stehen. Sie informiert über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, zeigt differenzierte Unterstützungsangebote auf, klärt Leistungen zur leidensgerechten, technischen Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ist bei der Beantragung der einzelnen Leistungen behilflich.

Sie ist trägerunabhängige Koordinatorin für die Unternehmen, klärt die Zuständigkeiten der einzelnen Leistungsträger und begleitet und entlastet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im weiteren Verfahren bis zur Antragsstellung und darüber hinaus.

Weitere Informationen zum Integrationsfachdienst

Weitere Informationen zur EAA