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Zum 1. September treten deutliche Verbesserungen beim Elterngeld in Kraft

Mit mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie kommen die geänderten Regelungen stärker den Wünschen und  Vorstellungen der Eltern entgegen

Mit mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie kommen die geänderten Regelungen stärker den Wünschen und  Vorstellungen der Eltern entgegen

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Frühchen-Monate, weniger Bürokratie - das kommt den Eltern entgegen: Denn die zum 1. September 2021 geltende Reform im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kann sie aufgrund der darin enthaltenen Verbesserungen dabei unterstützen, ihren Familienalltag und ihren Beruf mit ihrem neugeborenen Kind  flexibler zu organisieren.

Die zum Monatsbeginn in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sehen im Wesentlichen vor, für Eltern in Teilzeit die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden anzuheben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann jetzt mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden. Ebenfalls verbessert wird die Situation der Eltern von besonders früh geborenen Kindern.  Sie bekommen jetzt einem zusätzlichen Monat Basiselterngeld, wenn ihr Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird. Kommt das Kind bereits acht Wochen zu früh auf die Welt, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei und bei einer um 16 Wochen zu frühen Geburt vier Monate. Die zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden, wodurch sich der Elterngeldbezug verlängert.

Alle Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu den Änderungen bes Bundeselterngeldes zum 01.09.2021

Für die Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes ist im Saarland die Elterngeldstelle beim Landesamt für Soziales (LAS) zuständig, deren Bearbeitungszeiten unter anderem aufgrund des automatisierten Online-Verfahrens in jüngster Zeit eine deutliche Verkürzung erfahren haben. Davon profitieren natürlich die Antragsteller.

Aber unser Online-Verfahren bietet Eltern noch einen weiteren Vorteil: Sie werden beim Ausfüllen des Antrages komfortabel durch anwenderorientierte Menüführungen unterstützt und müssen nur die Fragen beantworten, die für sie relevant sind. Eine Checkliste hilft am Ende, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. Danach bietet ein praktischer Email-Service Infos zum Antragseingang, zur Bewilligung und zu den Auszahlungsterminen. Übrigens: Werdende Eltern haben sogar schon vor der Geburt ihres Kindes bei der Elterngeldstelle im Landesamt für Soziales die Möglichkeit, ihren Antrag auf Elterngeld auszufüllen und zu speichern – dann muss der Antrag später lediglich noch vervollständigt und abgeschickt werden.

 

Hier geht‘s Sie zum praktischen Online-Antrag:

Elterngeld

 

Mehr Informationen (auch in Leichter Sprache) zu den Themen Elterngeld und Elternzeit finden Sie auf www.las.saarland.de und unter: www.elterngeld.saarland.de.

Einen Elterngeldrechner finden Sie unter Elterngeldrechner