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Landarztquote 2023

Das Saarland vergibt bereits zum vierten Mal Studienplätze nach der Landarztquote

Das Saarland vergibt bereits zum vierten Mal in Folge Studienplätze nach der Landarztquote. Am 31. März endete die offizielle Bewerbungsfrist für dieses Jahr.

Die Landarztquote, für deren Bewerbungs- und Auswahlverfahren das Landesamt für Soziales zuständig ist, bleibt ein Erfolg. Bei der vierten Auflage haben sich zwischen dem 1. und dem 31. März insgesamt 183 junge Menschen online um einen Studienplatz in Humanmedizin an der Universität des Saarlandes beworben.

Davon lagen zum Abschluss der offiziellen Bewerbungsfrist 116 Bewerbungen – das ist eine neue Bestmarke -  von 64 Frauen und 52 Männern auch in Papierform vor. Nur diese Bewerber/innen können somit im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. 46 Anträge kommen aus dem Saarland, 70 Anträge erreichten das Landesamt aus 13 anderen Bundesländern - davon die meisten aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (jeweils 13). Eine Bewerbung kommt aus Frankreich.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren nach Ende der Bewerbungsfrist 155 Bewerbungen online und davon wiederum 110 in Papierform eingegangen (40 Männer und 70 Frauen).

Und so geht es nun weiter:

Nach abschließender Prüfung der 116 Anträge wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen. Berücksichtigt werden dabei die sogenannten „Vorleistungen". Dazu gehören Abiturnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit. Dabei werden für die jeweiligen Vorleistungen nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben. Aus den Punktwerten ergibt sich dann eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber. Die Punktbesten der Vorauswahl erhalten im Mai eine Einladung zum Auswahlgespräch im Juni. Die Auswahlgespräche werden in Form eines standardisierten Interviews von saarländischen Hausärztinnen und Hausärzten geführt. Es wird eine zweite Rangfolge aus den Punktwerten gebildet, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen. Aus dem Mittelwert der Rangplätze der Vorauswahl und der Rangplätze nach dem Auswahlgespräch wird dann der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer errechnet und die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden über das erfolgreiche Absolvieren des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt. Die Liste der angehenden Landärztinnen und Landärzte wird dann Mitte Juli an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Diese erteilt die Zulassungsbescheide für die Studienplätze.

Weitere Informationen zur Landarztquote gibt es hier