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Vom 1. März bis zum 31. März läuft die Bewerbungsphase auf Medizinstudienplätze nach der Landarztquote

Sie haben schon immer davon geträumt Arzt bzw. Ärztin zu werden? Dann sollten Sie diese Chance nicht verpassen!

Zum bereits dritten Mal startet beim Landesamt für Soziales (LAS) die Bewerbungsphase für die Vergabe von Medizin-Studienplätzen in Homburg für das kommende Wintersemester nach der so genannten Landarztquote. Die wurde 2020 vom saarländischen Landtag auf Initiative von Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) beschlossen.

Entsprechend der Landarztquote sollen auch mit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 insgesamt bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes vergeben werden – das sind voraussichtlich 21 Studienplätze. Diese Vorabquote reserviert einen Teil der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen des Saarlandes tätig zu sein. Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber in einem speziellen Bewerbungsverfahren, für das das Landesamt für Soziales (LAS) verantwortlich zeichnet, unter Beweis stellen, dass sie hierfür besonders geeignet sind.

Insbesondere für junge Menschen, die sich aus Überzeugung für den Arztberuf begeistern, denen aber der Numerus clausus den Zugang zum Medizinstudium verwehrt, kann die Landarztquote ein probates Mittel bzw. eine Chance sein, ihre beruflichen Wünsche dennoch zu verwirklichen.

Vergabekriterien für die Studienplätze nach der Landarztquote sind die Abiturnote, eine gegebenenfalls absolvierte einschlägige Berufsausbildung, die Ergebnisse eines gegebenenfalls absolvierten Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie schließlich ein strukturiertes Auswahlgespräch, zu dem die besten Bewerberinnen und Bewerber vom Landesamt für Soziales eingeladen werden. Grundsätzlich kommen allerdings nur diejenigen in den Bewerbungsprozess, deren komplette Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich beim Landesamt für Soziales eingegangen sind.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März und endet am 31. März. Damit ist gewährleistet, dass das mehrstufige Auswahlverfahren durchgeführt werden kann. Interessenten können sich jetzt unter Landarztprogramme über die Details des Verfahrens informieren. Dort ist auch beschrieben, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden. Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber sollten vor Antragstellung prüfen, ob Sie die generellen Antragsvoraussetzungen erfüllen und darüber hinaus gegebenenfalls weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.

Ganz wichtig außerdem: Vor der Online-Bewerbung ist eine Registrierung unter https://hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich, weil die so generierte Bewerber-ID bei der Online-Bewerbung zwingend anzugeben ist.