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Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen gestiegen

Die Zentralstelle für Gesundheitsberufe registriert aktuell im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Zunahme um ein Drittel

Symbolbild Gesundheits- und Heilberufe Symbolbild Gesundheits- und Heilberufe
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Bei der Zentralstelle für Gesundheitsberufe, die zum Landesamt für Soziales (LAS) gehört, steigt die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsberufen. Das macht der aktuelle Blick auf die jüngste Statistik deutlich: Demnach ist im ersten Halbjahr 2021 die Zahl der Anträge gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um rund ein Drittel gestiegen.  

Mutmaßlich hängt dies mit der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie zusammen: Einreisebestimmungen aus vielen Ländern waren in den zurückliegenden Wochen zunehmend erleichtert worden. Und viele, die eine Tätigkeit im Saarland anstreben, haben es inzwischen wieder einfacher, in ihrem jeweiligen Heimatland ein Visum zu beantragen oder die erforderlichen Unterlagen zu besorgen, die sie mit ihrem Antrag beim LAS einreichen müssen.

Aufgabe der Zentralstelle für Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist es, die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der entsprechenden deutschen Ausbildung zu überprüfen. Dies gilt sowohl für den akademischen Bereich, also insbesondere Medizin (Human, Zahn- und Tiermedizin) und Pharmazie, wie auch für den nicht akademischen Bereich, wie zum Beispiel Krankenpflege, Physiotherapie und die Medizinisch-technischen Assistenten.

Dabei gehört es auch zum Job der Zentralstelle für Gesundheitsberufe, gegebenenfalls erforderliche Anpassungsmaßnahmen zu organisieren, beziehungsweise diese zu koordinieren.

Im akademischen Bereich sehen die entsprechenden Gesetze als Anpassungsmaßnahme die Kenntnisprüfung vor. So werden die Kenntnisprüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte in Zusammenarbeit mit den akademischen Lehrkrankenhäusern organisiert. Die Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärzte erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlandes, die Kenntnisprüfung für Apotheker wird mit der Apothekerkammer des Saarlandes durchgeführt.

Im Bereich der nicht akademischen Gesundheitsfachberufe werden zusätzlich zu Kenntnisprüfungen auch Anpassungslehrgänge koordiniert. Hintergrund: Antragsteller*innen haben in diesem Bereich grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen einem Anpassungslehrgang und der Kenntnisprüfung zu wählen.

Übrigens: Im Verlauf des Anerkennungsverfahrens nimmt nicht nur die Beratung der Antragsteller*innen einen breiten Raum ein. Zusätzlich findet zu Fragen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (akademisch und nicht akademisch) auch ein reger Austausch u. a. mit Fachinstitutionen, den Migrationsdiensten im Saarland sowie der Deutschen Fachkräfteagentur (DeFa) und der Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (IQ Netzwerk) statt.

 Den Kontakt zur Zentralstelle und Antworten auf Häufig gestellte Fragen (FAQ) akademische Gesundheitsberufe finden Sie über den Link.