Selbstständiges Fotografieren

Benutzung des Scantent durch Besucher des Landesarchivs
Foto: Saarländisches Landesarchiv/hs

Kostenfreies Fotografieren im Lesesaal des Saarländischen Landesarchivs (Stand: 15.11.2021)

Das Saarländische Landesarchiv erweitert sein digitales Angebot: ab sofort können Sie im Lesesaal mit Ihrem eigenen Smartphone oder Tablet selbstständig Archiv- und Sammlungsgut fotografieren. Hierfür wurde nun eigens ein spezielles Scanzelt angeschafft, das eine sichere und gut ausgeleuchtete Aufnahmeumgebung bietet und mittels App bedient werden kann. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und sind kostenfrei.

 Aus rechtlichen sowie bestandserhalterischen Gründen sind folgende Unterlagen hiervon leider ausgeschlossen:

  • Überformate ab 50x35 cm
  • Pergamenturkunden mit angebrachten Siegeln
  • fadengeheftete Akten
  • beschädigte Unterlagen
  • A/V-Medien wie Kontaktabzüge, Negative, Dias, Glasplatten, Mikrofilme und –fiches
  • Unterlagen, die noch einer Sperr- und Schutzfrist nach §11 SArchG unterliegen
  • Depositalbestände, deren Nutzung nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich ist

 

Weitere Informationen zu den Funktionalitäten des Scanzelts und der App DocScan können dem Einführungsvideo auf Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=Ffv3hZl6XLs) sowie der ausliegenden 8-Schritte-Anleitung entnommen werden.

Die zur Nutzung empfohlene App DocScan (Bedienungsanleitung) kann kostenlos auf Smartphones oder Tablets installiert werden (https://play.google.com/store/apps/details?id=at.ac.tuwien.caa.docscan&hl=de&gl=US). Eine Nutzung des Scanzelts ist selbstverständlich auch mit anderen Scan-Apps bzw. der Foto-Funktion Ihres Smartphones möglich.

Für mögliche Schäden, die im Zuge der Nutzung des Scanzelts an Privatgeräten entstehen, übernimmt das Landesarchiv keine Haftung.

Darüber hinaus können Nutzerinnen und Nutzer auch auch weiterhin auf unsere bewährten Digitalisierungs- und Reprografieangebote zurückgreifen und etwa den Aufsichtscanner im Lesesaal nutzen und die dort erstellten Digitalisate bequem auf einem USB-Stick speichern. Für diese Services werden weiterhin geringe Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung erhoben.

 

Ihr Team des Saarländischen Landesarchivs