Ehrenamtliche Tätigkeit in der Bewährungshilfe und justiziellen Opferhilfe
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bewährungshilfe unterstützen die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bei ihrer Arbeit mit den Probanden. Je nach zu betreuendem Einzelfall können dabei unterschiedliche Tätigkeiten anfallen. Ziel der ehrenamtlichen Arbeit ist es vor allem, die Probanden bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen.
Engagierte Privatpersonen, die Interesse an einer Tätigkeit in der ehrenamtlichen Bewährungshilfe haben, können sich direkt beim Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe melden (Tel. : 0681 / 501 5377).
Ehrenamtliche Tätigkeit in der justiziellen Opferhilfe
Die Justizielle Opferhilfe ist auf die Unterstützung von Opferzeuginnen und -zeugen im direkten Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren gerichtet. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen dabei die im Rahmen der Zeugenbetreuung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei eher leichteren Delikten kann auch eine eigenständige Begleitung von Opferzeugen erfolgen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in speziellen Schulungen dazu ausgebildet, im Zusammenhang mit dem Strafverfahren auftretende Fragen der Opferzeuginnen und –zeugen zu beantworten, ihnen Abläufe und Entscheidungen vor Gericht näher zu bringen und die emotionale Stabilität der Opferzeuginnen und –zeugen zu fördern. Auch eine Begleitung zur eigentlichen Gerichtsverhandlung kann durch die Ehrenamtlichen erfolgen.
Engagierte Privatpersonen, die Interesse an einer Tätigkeit in der ehrenamtlichen justiziellen Opferhilfe haben, können sich direkt beim Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (Tel. : 0681 / 501 5377) melden.