Thema: Wasser

Hochwasserhilfe

Starkregen & Hochwasser haben das Saarland massiv getroffen. Das Saarland steht auch in dieser Krise zusammen. Hier finden Sie Informationen der Landesregierung zu Themen rund um das Hochwasser.

Im Bild sieht man viele Helfer, die bei Hochwasser Sachen in einen LKW laden Hochwasserhilfe
Foto: Generiert mit KI firefly.adobe.com

| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Wasser

Weitere Informationen

Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (zum Beispiel durch eine Hochwasserkatastrophe), kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingereicht wird. Dies ist der Fall, wenn ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden.

Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es, für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Ausführliche Informationen dazu, wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter Informationen zur Kurzarbeitergeld auf den Seiten der Arbeitsagentur

Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800 4 5555 20 an ihre Arbeitsagentur wenden.

Unterstützung für Unternehmen bei Liquiditätsschwierigkeiten

Benötigen Sie kurzfristig Liquidität, sollte bei notwendigen Finanzierungen als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Die Finanzierungsmaßnahmen können durch das bewährte Instrumentarium der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) und deren Tochtergesellschaften begleitet werden.  Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können bei fehlenden Sicherheiten z. B. durch die Bürgschaftsbank Saarland GmbH besichert werden. Ihre Hausbank kennt die Möglichkeiten und kann Sie entsprechend beraten. Gerne können Sie sich auch direkt an die lnk_sikb wenden.

Steuerliche Erleichterungen für Betroffene

Das Finanzministerium hat steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene auf den Weg gebracht, die in einem Katastrophenerlass geregelt sind. So wird die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers keine nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.

Der Katastrophenerlass finden Sie hier: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen (PDF, 290KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Spenden

Wer spenden will, für den hat der Saarländische Rundfunk hier eine Übersicht mit Möglichkeiten:

Übersicht von Spenden auf den Seiten des SR

Sperrmüll

In vielen Orten gibt es Sondertermine zur Abholung von Sperrmüll. Sol.de hat eine Übersicht erstellt:

Sondertermine zur Abholung von Sperrmüll auf den Seiten von sol.de

Merkblatt zum Versicherungsschutz für die ehrenamtlich Engagierten / freiwilligen Helfer*innen während der Beseitigung der Hochwasserschäden.

Versicherungsschutz für die Ehrenamtlichen (Freiwilligen) während der Beseitigung der Hochwasserschäden über die Ehrenamtsversicherungen des Landes Saarland (PDF, 388KB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

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