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Zugangsvoraussetzungen

An der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes studieren Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung (Inspektorenlaufbahn) und des Polizeivollzugsdienstes (Kommissarlaufbahn). Vor Aufnahme des Studiums muss ein Ausbildungsverhältnis als Inspektoranwärterin oder –anwärter beim Saarland, beim Regionalverband Saarbrücken, bei einem Landkreis oder bei einer Stadt oder Gemeinde, oder aber als Kommissaranwärterin oder -anwärter beim Land begründet werden. Die Ausbildungsstellen werden im Amtsblatt des Saarlandes, in den örtlichen Mitteilungsblättern oder in Tages- und Wochenzeitungen ausgeschrieben. Voraussetzung für das Studium an der FHSV ist eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Weiter erfüllt die Voraussetzungen, wer die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung besitzt und zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen ist. Für den Polizeibereich eröffnet sich neben dem Weg des direkten Einstiegs über den zum Studium berechtigenden Bildungsabschluss ein zusätzlicher Zugang zum Studium: ein qualifizierter  Abschluss einer anerkannten, für den Polizeidienst förderlichen Berufsausbildung, einer mehrjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf sowie das erfolgreiche Absolvieren eines einjährigen Probestudiums an der FHSV.

Nähere Informationen über die Ausbildungsstellen beim Land und den Kommunen geben die jeweiligen Einstellungsbehörden. Umfassende Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen in den saarländischen Polizeidienst finden Sie auf der Internetseite der saarländischen Polizei, unter der Rubrik  „Berufsinfos – Voraussetzungen“.