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Polizeivollzugsdienst

Die Fachhochschule für Verwaltung (FHSV) ist die einzige Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Vollzugspolizei des Saarlandes. Im Fachbereich Polizeivollzugsdienst  werden die Studierenden für den gehobenen Dienst in der Polizei des Saarlandes ausgebildet. Die FHSV ist eine interne Fachhochschule, d.h. die Studierenden werden auf Grund eines Auswahlverfahrens, das vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport durchgeführt wird, zum Studium zugelassen. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik „Zugangsvoraussetzungen“.

Die Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter erhalten in der Zeit ihres Studiums Bezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Absolventinnen und Absolventen in den gehobenen Dienst der saarländischen Polizei übernommen. Das Studium beginnt im Oktober eines jeden Jahres und erstreckt sich über drei Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an der sog. Erstverwendung, d.h. an der Funktion der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters auf einer Polizeidienststelle im Wach- und Streifendienst. Spezielle Führungsmethoden und Qualifikationen, die für eine ausgewählte Verwendung benötigt werden, sind nicht Inhalt dieser Grundlagenausbildung, sondern Aufgabe der polizeilichen Fortbildung. Das Studium gliedert sich in fachwissenschaftliche und berufspraktische Studienabschnitte. Gegenstand des fachwissenschaftlichen Studiums sind die Fachgruppen Organisations- und Gesellschaftswissenschaften, Polizeiwissenschaften und Rechtswissenschaften. Die Ausbildung erfolgt durch hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten und Lehrbeauftragte der FHSV sowie durch nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten und Lehrbeauftragte aus der polizeilichen Praxis.

Das berufspraktische Studium findet in den Polizeidienststellen statt. Es wird vom Praxisamt geplant und koordiniert. Dem Praxisamt stehen in den Polizeidienststellen sog. Praxislehrerinnen und Praxislehrer zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit der FHSV die berufspraktischen Studienabschnitte vor- und nachbereiten sowie die Studierenden während ihrer Praktika betreuen. Die Abschlussprüfung (Kommissarprüfung) besteht aus einem schriftlichen und einem nachfolgenden mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus je einer fünfstündigen Abschlussklausur in den drei Fachgruppen. Die mündliche Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich auf die drei Fachgruppen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen den Hochschulgrad Diplom-Verwaltungswirtin/ Diplom-Verwaltungswirt.

Eine Umstellung auf einen Bachelor-Abschluss ist derzeit nicht geplant. Seit dem Jahr 2008 besteht im Fachbereich Polizeivollzugsdienst für talentierte Spitzensportlerinnen und –sportler die Möglichkeit, Leistungssport und die Berufsausbildung zur Kommissarin/ zum Kommissar miteinander zu verbinden. Die Belange der polizeilichen Ausbildung und die Erfordernisse des Spitzensports werden von der Koordinierungsstelle Spitzensportförderung miteinander in Einklang gebracht.

Weitere Informationen zu dieser speziellen Thematik finden Sie unter den „Berufsinfos“ im Internetangebot der saarländischen Polizei.