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Rechtsantragstellen

Die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und hilft bei der Formulierung, sofern nicht ausnahmsweise das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt.

Eine Rechtsberatung findet bei den Rechtsantragstellen nicht statt. Diese ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Notwendige Unterlagen bei Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges amtl. Dokument mit Lichtbild)
  • Informationen und Dokumente betreffend den Grund der Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle (Schriftsätze, Urkunden, sonstige Unterlagen)
  • Bei Beantragung von Beratungshilfe sind die Einkommensverhältnisse sowie die monatlichen Ausgaben durch aktuelle Nachweise (Originale) zu belegen.