Bereitschaftsdienst
Zentrales Bereitschaftsgericht
Zentrales Bereitschaftsgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Beim Amtsgericht Saarbrücken ist für alle Amtsgerichte des Saarlandes ein zentraler richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Der richterliche Bereitschaftsdienst nimmt sämtliche Geschäfte des Bereitschaftsdienstes der Amtsgerichte des Saarlandes war. Seine Zuständigkeit besteht, soweit und solange es sich um Geschäfte handelt, für die während der Bereitschaftsdienstzeiten eine unverzügliche richterliche Entscheidung rechtlich möglich und geboten ist.
Das saarlandweite Zentrale Bereitschaftsgericht ist nur zuständig, soweit das regulär zuständige Gericht nicht erreichbar ist. Innerhalb der üblichen Dienstzeiten sind Anträge daher nicht an das Zentrale Bereitschaftsgericht, sondern an das zuständige Amtsgericht zu richten. Das Zentrale Bereitschaftsgericht ist nur innerhalb der aus der Anlage ersichtlichen Bereitschaftszeiten verfügbar.
Bitte kündigen Sie alle Anträge, auch soweit sie per Telefax oder elektronisch übermittelt werden, immer telefonisch an. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass diese zur Kenntnis der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters gelangen.
Bitte versuchen Sie beide angegebenen Telefonnummern, da aus technischen Gründen jeweils nur eine der beiden freigeschaltet ist.
Dauer des Bereitschaftsdienstes:
Montag bis Donnerstag:
von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr als Rufbereitschaft
von 15.30 Uhr bis 21:00 Uhr als Anwesenheitsbereitschaft
Freitag:
von 06:00 Uhr bis 7:30 Uhr als Rufbereitschaft
von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr als Anwesenheitsbereitschaft
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen:
von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr als Rufbereitschaft
von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr als Anwesenheitsbereitschaft
von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr als Rufbereitschaft
Zentraler Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher
Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Der zentrale Bereitschaftsdienst der saarländischen Gerichtsvollzieher nimmt die Aufgaben der Gerichtsvollzieher außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wahr.
Bereitschaftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 15.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Freitag von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr