Anwaltliche Beratungsstellen
In den Räumlichkeiten der Amtsgerichte Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen betreibt der Saarländische Anwaltsverein in Kooperation mit der Landesjustizverwaltung jeweils anwaltliche Beratungsstellen.
In den anwaltlichen Beratungsstellen können Bürgerinnen und Bürgern, die die Kosten für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können und rechtlichen Rat benötigen, einfach und schnell Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erhalten. Sollte die rechtliche Frage nicht unmittelbar vor Ort beantwortet werden können, besteht für die Rechtsuchenden bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Beratungshilfegesetz unmittelbar vor Ort ergänzend die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können die Bürgerinnen und Bürger sodann eine weitergehende Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ihrer Wahl erhalten.
Bedürftige Rechtsuchende können zu folgenden Zeiten ohne Termin in der anwaltlichen Beratungsstelle vorsprechen:
- beim Amtsgericht Saarbrücken montags von 9 bis 11 Uhr,
- beim Amtsgericht Merzig donnerstags von 9 bis 11 Uhr und
- beim Amtsgericht Neunkirchen mittwochs von 9 bis 11 Uhr