Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken

Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken

Örtlicher Bereitschaftsdienst Gerichtsvollzieher Amtsgericht Saarbrücken

Der Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Saarbrücken ist wie folgt zuständig:

Montag - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie 

Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr

Den zuständigen Gerichtsvollzieher entnehmen Sie bitte dem hier zum Download bereitgestellten Bereitschaftsdienstplan.

Außerhalb dieser Zeiten steht der Zentrale Bereitschaftsdienst der Gerichtsvollzieher siehe oben zur Verfügung.