Grundbuchsachen
Die persönliche Beantragung eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges ist bei der Grundbuchauskunftsgeschäftsstelle dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr möglich.
Schriftliche Anträge auf Erteilung eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges können sowohl beim Saarländischen Grundbuchamt als auch beim Wohnsitzamtsgericht gestellt werden.
Amtsgericht Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt
Mainzer Str. 176
66121 Saarbrücken
Die Grundbuchsachen für alle im Saarland gelegenen Grundstücke werden zentral bei dem Saarländischen Grundbuchamt (beim Amtsgericht Saarbrücken) bearbeitet.
Grundbucheinsichtnahme
Einsicht in das Grundbuch kann sowohl beim Saarländischen Grundbuchamt in Saarbrücken als auch bei jedem saarländischen Amtsgericht genommen werden. Einsicht in die Grundakten, in denen sich das den Eintragungen zugrundeliegende Schriftgut befindet, ist nur beim Saarländischen Grundbuchamt möglich. Beachten Sie bitte, dass Sie sich hierbei durch gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) legitimieren müssen.
Antrag auf Grundbuchberichtigung
Ein Vordruck, mit dem eine Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers beantragt werden kann, finden Sie hier:
Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Tod des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers (§ 82 GBO)
Nachweis der Berechtigung zur Einsichtnahme
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht in das Grundbuch erfordert ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, das schlüssig darzulegen ist. Zu dieser Personengruppe mit einem berechtigten Interesse gehören u.a. der Eigentümer, dinglich Berechtigte oder Personen, die im Besitz eines Vollstreckungstitels sind. Entsprechend kann auch durch den Berechtigten eine Vollmacht zur Einsicht erteilt werden.
Kosten der Einsichtnahme
Die bloße Einsicht im Grundbuch ist kostenfrei.
Das Einsichtsrecht beinhaltet im Regelfall aber auch das Recht, einen Ausdruck des Grundbuchs zu erhalten. Hier wird unterschieden zwischen einem einfachen oder einem amtlichen Grundbuchausdruck.
Sofern Sie einen Grundbuchauszug aufgrund einer behördlichen Vorgabe oder der Anforderungen einer anderen Stelle benötigen, ist es hilfreich, vorher die Form des benötigten Grundbuchauszuges zu erfragen.
Kosten eines Grundbuchauszuges
Einfacher Grundbuchausdruck: 10,- EUR
Amtlicher Grundbuchausdruck: 20,- EUR
Kopie aus den Grundakten: 1. - 50. Kopie 0,50 EUR; ab der 51. Kopie 0,15 EUR
zzgl. evtl. Versandkosten
Einfache Grundbuchausdrucke erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzamtsgericht sowie beim Saarländischen Grundbuchamt. Amtliche Ausdrucke erhalten Sie ausschließlich beim Saarländischen Grundbuchamt in Saarbrücken.