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Landwirtschaftssachen

Landwirtschaftssachen sind Verfahren und Rechtsstreitigkeiten vor einem Landwirtschaftsgericht, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen fallen.

Örtlich und sachlich zuständig ist das Amtsgericht Lebach.

Unter Landwirtschaftssachen fallen unter anderem:

  • die Erteilung von Hoffolgezeugnissen nach dem Tod der Hofeigentümerin bzw. des Hofeigentümers,
  • die Erteilung von Erbscheinen über das hoffreie Vermögen in Verbindung mit der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses,
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen,
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen),
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Pachtverträgen,
  • Eintragung und Löschung von Hofvermerken im Grundbuch,
  • gerichtliche Entscheidung bei Versagung der Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen,
  • die Prüfung der Hofeigenschaft.