Stellenangebot

Quereinstieg in das Lehramt für Sonderpädagogik

Bewerbungsfrist 01.10.2024
Dienstverhältnis Ausbildung_Praktikum_DualesStudium
Teilzeit / Vollzeit Vollzeit
Erforderliches Studium Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen
Pädagogik/Erziehungswissenschaften
Psychologie

Behörde Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Arbeitsort Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Ausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes

Quereinstieg

in das Lehramt für Sonderpädagogik

 

Zum 1. Februar 2025

lässt das Saarland zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses

Quereinsteiger (m, w, d)

in den Vorbereitungsdienst zu mit dem Ziel,

die Zweite Staatsprüfung

für das Lehramt für Sonderpädagogik

abzulegen.

Die Voraussetzung für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2025 für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen des Quereinstiegs ist ein Masterabschluss einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule beziehungsweise gleichgestellte Hochschulabschlussprüfung (z. B. Diplom) als auch ein Masterabschluss aus einem akkreditierten Studiengang an Fachhochschulen in:

    • Allgemeiner Sonderpädagogik
    • Sprachtherapie
    • Rehapädagogik
    • Psychologie
    • Heilpädagogik
    • Inklusionspädagogik
    • Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit

 

Es wird vor Zulassung zum Vorbereitungsdienst geprüft, ob und welchen beiden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten die genannten Studiengänge je nach dem konkreten Inhalt des Studiums zugeordnet werden können.

Während des Vorbereitungsdienstes findet am Studienseminar eine hinreichende Nachqualifizierung in einem weiteren Unterrichtsfach der Fächer der Primarstufe statt. Die für eine Lehrbefähigung notwendigen Kompetenzen der Bildungswissenschaften werden während des Vorbereitungsdienstes ausgebildet.

Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Anwärterin bzw. der Anwärter dem Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik am Bildungscampus Saarland zugewiesen.

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Anwärterin bzw. zum Anwärter für das Lehramt für Sonderpädagogik. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden – vorbehaltlich möglicher Änderungen – Anwärterbezüge in folgender Höhe gewährt (Stand: 16.07.2024, ohne Gewähr):

Anwärtergrundbetrag (brutto): 1497,82 Euro

Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, ist berechtigt, sich für eine unbefristete Einstellung in den saarländischen Schuldienst zu bewerben.

Ausbildung und Zweite Staatsprüfung werden durch die Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) vom 20. Juli 2009 in der aktuell gültigen Fassung geregelt.

https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIISopVSLpELS

Zulassungsanträge sind bis zum

1. Oktober 2024

online über das Bewerbungsportal Interamt möglich (www.interamt.de). Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben.

Laden Sie bitte folgende Unterlagen als Datei auf Interamt hoch:

  • unterschriebener Lebenslauf,
  • Lichtbild aus neuester Zeit,
  • Geburtsurkunde gegebenenfalls auch eine Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder,
  • beglaubigte Abschrift beziehungsweise Ablichtung der Hochschulzugangsberechtigung,
  • formlose persönliche Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich bestraft ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • formlose persönliche Erklärung darüber, ob die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes vorliegt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 1 oder 2 des Grundgesetzes, über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes, über ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten oder nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst sowie über Kindererziehungszeiten,
  • Nachweise über eventuelle Studien- oder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland,
  • Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob sie oder er bereits in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt, einen Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet oder die Zweite Staatsprüfung abgelegt oder endgültig nicht bestanden hat,
  • amtlich beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses / der Zeugnisse der Abschlussprüfung (Diplom, Bachelor- und Master, Magister),
  • Nachweise der Studieninhalte in Form von Transcript of Records Studienbuch und Leistungsnachweisen, Studienordnungen, Prüfungsordnungen oder in anderer geeigneter Weise,
  • gegebenenfalls Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse,
  • gegebenenfalls ein Nachweis der Schwerbehinderung.

Anträge, die nicht fristgemäß vollständig vorliegen, können für den jeweiligen Termin in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Gesetz über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland (GZVL) vom 29. Juni 1977 (Amtsbl. S. 650) und der Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland vom 20. April 2000 (Amtsbl. S. 835) in der jeweils geltenden Fassung.

Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen werden im weiteren Bewerbungsprozess von uns eingefordert.

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei einer Behörde ist erst nach schriftlicher Aufforderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur zu beantragen.

Gemäß § 20 Abs. 9 IfSG Infektionsschutzgesetz müssen Personen, soweit sie nach 1970 geboren und in der Schule regelmäßig tätig werden sollen, einen ausreichenden Schutz vor Masern oder alternativ die Befreiung von der Impfpflicht nachweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. Ein entsprechendes Formular zum Nachweis Ihres Masernschutzes wird Ihnen nach Prüfung und Durchsicht Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen zugesandt.

Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.

1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Ministerium für Bildung und Kultur

Frau Ministerin Streichert-Clivot

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de

 

 

 

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Ministerium für Bildung und Kultur

z. Hd. behördlicher Datenschutzbeauftragter

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

E-Mail: datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes. Die zusätzliche Datenerhebung erfolgt aufgrund des Artikel 6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz.

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich. Die zusätzlichen Daten werden im Rahmen der Überprüfung im Rahmen des Infektionsschutzes benötigt.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO kommen.

 

 

 

5. Speicherungsdauer

Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.

6. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO

Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:

Telefon:   0681 94781-0

Telefax:   0681 94781-29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

 

 

Zu Interamt

Kontakt

Ansprechpartner: Astrid Meinert
Telefon: +49 681 501-7235
E-Mail: A.Meinert@bildung.saarland.de