Stellenangebot

Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) des Saarlandes

Bewerbungsfrist 01.10.2024
Dienstverhältnis Ausbildung_Praktikum_DualesStudium
Teilzeit / Vollzeit Vollzeit
Erforderliches Studium Gymnasien (Sekundarstufe II)
Behörde Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Arbeitsort Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)

Das staatliche Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen im Saarland bildet künftige Lehrkräfte dieser Schulformen im Anschluss an das Universitätsstudium theoretisch und schulpraktisch aus.
Nach Maßgabe der LPO II werden Studienreferendarinnen und -referendare im Saarland fachleiternah ausgebildet.
Der Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Februar und 1. August jeden Jahres und dauert 18 Monate.
Die Ausbildung soll die in der ersten universitären Ausbildungsphase nach LPO I erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen.
Die zu stellenden Anträge auf Zulassung müssen spätestens vier Monate (1. Oktober bzw. 1. April) vor dem jeweiligen Einstellungstermin eingegangen sein.

Bitte füllen Sie dazu den Antragsbogen aus und laden die geforderten Dokumente als PDF-Anlagen hoch.
Den Antragsbogen drucken Sie aus und senden diesen unterschrieben mit allen erforderlichen (siehe Merkblatt) an folgende Adresse:

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat D 4 - 7.2.2.4
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Hinweise:

Zum Vorbereitungsdienst wird nicht zugelassen, wer im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden hat.

Zum Vorbereitungsdienst soll nicht zugelassen werden, wer zuvor im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) oder ein entsprechendes Lehramt entlassen wurde, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist.

 

Bewerber/Bewerberinnen, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, werden in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt.

Hinweis für Wiederbewerber/innen:

Bereits papierschriftlich bei einer vorherigen Antragsstellung beim Ministerium für Bildung und Kultur eingreichte Unterlagen müssen nicht nochmals eingereicht werden. Sollten zu einem früheren Einstellungstermin alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegen haben und es zwischenzeitlich zu keinen Änderungen gekommen sein, ist das Einreichen des ausgedruckten und unterschriebenen Antrages auf Zulassung ausreichend. Dies gilt nicht für das erweiterte Führungszeugnis, dass zu jedem Einstellungstermin erneut vorzulegen ist.

 

Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.

1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

 

Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle

Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de

 

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte

Ministerium für Bildung und Kultur
z.Hd. behördliche Datenschutzbeauftragte
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bildung.saarland.de

 

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 22 Saarländisches Datenschutzgesetz. Die zusätzliche Datenerhebung erfolgt aufgrund des Art  6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz.

 

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz sowie einer möglichen Einstellung erforderlich. Die zusätzlichen Daten werden im Rahmen der Überprüfung im Rahmen des Infektionsschutzes benötigt.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

 

4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO kommen.

 

5. Speicherungsdauer

Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.

 

6. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

 

7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.

 

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO

Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

Kontaktdaten der  Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:
Telefon: 0681 94781 0
Telefax: 0681 94781 29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Zu Interamt

Kontakt

Ansprechpartner: Jana Brill
Telefon: +49 681 501 7366
E-Mail: jk.brill@bildung.saarland.de