Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland

Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland (LRVEGH-SAL) gemäß § 131 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe Saarland vertreten durch
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und den Vereinigungen der Leistungserbringer unter Mitwirkung des Landesbeirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen.