Landesrahmenvereinbarung Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistung) inkl. Anlagen I bis IV

Auszug aus der Präambel: "Im Saarland werden Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder erbracht, mit dem Ziel, im Zusammenwirken von Fachkräften und Erziehungsberechtigten eine Behinderung frühzeitig zu erkennen, deren Folgen durch geeignete Behandlungen zu mildern bzw. die Entwicklung des Kindes sowie die Entfaltung seiner Persönlichkeit anzuregen, zu unterstützen und die soziale Entwicklung zu fördern. Die Umsetzung der dafür im Teilhabeplan festgeschriebenen Ziele obliegt grundsätzlich den interdisziplinären Frühförderstellen und den Sozialpädiatrischen Zentren."