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Beschluss 02/2019

Fortschreibung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege - Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII in Verbindung mit § 14 Abs.1 AG KJHG die Höhe der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege.