Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk - gültig ab 1. April 2025

Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk - gültig ab 1. April 2025