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Besonderes Behörden Postfach (beBPo)

Dieses Postfach ermöglicht den Saarlandischen Behörden und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten.

Durch den Ministerratsbeschluß vom 12.05.2020 wurde beschlossen, dass für die Prüfung der Identität der Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Bestätigung in einem sicheren elektronischen Verzeichnis nach § 7 Absatz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-verordnung der Ministerpräsident und die Ministerien jeweils für sich und ihren nachgeordneten Bereich sowie für die ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts zuständig sind.

Um als Behörde innerhalb des Landesdatennetz ein besonderes Behördenpostfach zu beantragen wenden Sie sich bitte an ihre IT-Stelle, füllen den Antrag auf Freischaltung aus und schicken diesen an ihre zuständige Prüfstelle.

Juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Behörden außerhalb des Landesdatennetzes wenden sich per Mail an die Prüfstelle im Ministerium welches die Rechtsaufsicht hat.

Antrag auf Freischaltung eines besonderen Behördenpostfachs (beBPo) im SAFE-Verzeichnisdienst

Die Mitglieder des Zweckverband eGo-Saar wenden sich bitte über ihre hauseigenen IT an den

eGo-Saar: edv@ego-saar.de

Nutzerleitfaden: Einrichtung eines besonderen Behördenpostfachs (beBPo) inkl. VHN-Zertifikat

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