Plenarsitzung des Bundesrates
Länder bringen Grundgesetzänderung zur Entlastung der Kommunen auf den Weg – Ministerpräsident Hans: „Wichtige Sicherheit für Städte und Gemeinden in unsicheren Zeiten, aber Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung des kommunalen Altschuldenproblems“ – Saarland setzt sich für besseren Schutz für Minderjährige vor sexuellen Übergriffen ein
In ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause brachten die Länder die Grundgesetzänderung zur finanziellen Entlastung der Kommunen auf den Weg. Das Gesetz ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Hierdurch wird der höhere Anteil des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sowie der hälftige Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden durch den Bund, verfassungsrechtlich abgesichert. Nachdem der Bundestag die Grundgesetzänderung und das flankierende Gesetz tags zuvor beschlossen hatten, billigte die Länderkammer die Gesetze heute mit den Stimmen des Saarlandes.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Mit dem heutigen Beschluss geben wir den Städten und Gemeinden wichtige Sicherheit in unsicheren Zeiten. Gerade auch die Kommunen bekommen die Auswirkungen der Corona-Krise besonders zu spüren. Daher schaffen wir mit der Verstetigung der erhöhten Bundesbeteiligungen an den Kosten für Unterkunft und Heizung, unter Wahrung der Länderkompetenzen, sowie der hälftigen Übernahme der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle bei den Kommunen durch den Bund, eine erhebliche Entlastung.
Die dauerhafte Lösung des kommunalen Altschuldenproblems muss aber weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda bleiben. Nur so kann das Ziel der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch erreicht werden.“
Aus den Ländern wurden weitere wichtige Themen angestoßen und vorangetrieben. Nachdem der Bundesrat auf Betreiben des Saarlandes bereits zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf für eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis vorgelegt hat, fordern die Länder in einer heutigen Entschließung die Bundesregierung zum Tätigwerden auf. Gleichzeitig unterstützte das Saarland eine Forderung zu Verbesserungen bei der Führungsaufsicht für verurteilte Sexualstraftäter.
Ministerpräsident Hans: „Der Schutz unserer Kinder muss oberste Priorität haben. Daher ist es umso wichtiger, mögliche Gesetzes- oder Vollzugsdefizite zu identifizieren und schnellstmöglich zu beseitigen. Daher bin ich froh, dass wir als Länder mit den heutigen Initiativen der Bundesregierung klare Leitlinien mit auf den Weg gegeben haben. Hier muss der Bund umgehend tätig werden.“
Das Saarland unterstützte darüber hinaus eine Gesetzesinitiative aus den Ländern, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen und überteuerten Schlüsseldiensten geschützt werden sollen.
Die Länder befassten sich zudem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie als Reaktion auf in der Corona-Krise zutage getretene Mängel in den Arbeitsbedingungen in einigen Schlachtbetrieben.
Umfangreichen Anpassungsbedarf sehen die Länder in den Regierungsplänen zur Schaffung eines Konzernstrafrechts um Wirtschaftskriminalität stärker zu begegnen.
Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 9. Oktober 2020 statt.
Medienansprechpartner
Alexander Zeyer
Regierungssprecher
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken